(Landesarchiv Baden-Württemberg - Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 67 Nr. 448 fol. 26).-----.Mit dieser Urkunde begünstigte der Bischof die auf seine Initiative hin entstandene Speyerer Judengemeinde außerordentlich: Ihre nördlich der befestigten Kernstadt bei Altspeyer bestehende Siedlung sollte eine Schutzmauer erhalten. Innerhalb ihrer Siedlung wurde ihnen religiöses Leben nach ihren Geboten garantiert, ebenso eine eigene Selbstverwaltung. Warenhandel und Geldwechselgeschäfte waren ihnen in der gesamten Stadt gestattet. Die Gemeinde erhielt aus kirchlichem Besitz einen eigenen Friedhof und durfte interne Rechtsfälle vor einem eigenen Gericht verhandeln. Auch die Beschäftigung christlicher Knechte und Ammen durch die Speyerer Juden wurde ausdrücklich genehmigt. Das weitreichende Privileg ist nicht als Original erhalten, sondern in einer späteren Handschrift der Bischöfe von Speyer...Ergänzende Übersetzung:..Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Ich, Rüdiger, mit Beinamen Huozmann, Bischof von Speyer, glaubte in meinem Bestreben, aus der Kleinstadt Speyer eine Weltstadt zu machen, die Ehre unseres Ortes durch Ansiedlung von Juden noch mehr zu heben. Die herbeigeholten Juden siedelte ich deshalb außerhalb der Gemeinschaft und den Wohnplätzen der übrigen Bürger an und umgab ihre Siedlung mit einer Mauer, damit sie nicht durch Viehherden gestört werden. Den Ort ihrer Ansiedlung, den ich rechtmäßig erwarb - den Hügel nämlich erhielt ich teils gegen Geldzahlung, teils durch Tausch, das Tal aber durch Geschenk der Erben - , jenen Ort gab ich ihnen gegen eine jährliche Zahlung von 3 ½ Pfund Speyerer Währung zum gemeinen Nutzen der Brüder. Ich gewährte ihnen auch in ihrem Siedlungsbereich und außerhalb bis zum Schiffshafen und in diesem Schiffshafen die Freiheit, Gold und Geld zu wechseln, alles und nach Belieben zu kaufen und zu verkaufen. Diese Erlaubnis gewährte ich ihnen für die ganze Stadt. Zusätzlich schenkte ich ihn