Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer [CC BY]
Provenance/Rights: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer [CC BY]

Plakat in Brüssel, Belgien, 1915

Object information
Historisches Museum der Pfalz - Speyer
Contact the institution

Wandanschlag, dreisprachig

Gesamtansicht.-----.Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache..Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 11. Oktober 1915 in Brüssel.."Verordnung betreffend Verwertung von Knochen und anderen tierischen Stoffen...Art. I...Rohe und gekochte Knochen, ferner Hörner und Füsse von Schlachttieren, die sich in öffentlichen Schlachthäusern und Privatschlächtereien als Abfall ergeben, dürfen nicht vernichtet oder beseitigt werden. Sie müssen zwecks einheitlicher Verwertung gesammelt und an die von der Oelzentrale bestimmten Aufkäufer abgeliefert werden. Die Oelzentrale setzt angemessene Preise fest, die bei der Ablieferung gezahlt werden...Diese Bestimmungen finden auf Knochenschrot, Knochenmehl, Knochenfett und Knochenöl entsprechende Anwendung...Art. II...Die in Belgien vorhandenen Bestände der in Art. I. genannten Stoffe sind der Oelzentrale bis zum 1. November 1915 schriftlich anzuzeigen. Anzeigen von neu entfallenden oder nach Belgien eingeführten Mengen sind innerhalb zwei Wochen nach dem Entfall oder der Einfuhr zu erstatten...Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Bestände in der Hand desselben Besitzers, die 100 kg nicht übersteigen; die Bestände werden anzeigepflichtig, sobald sie sich auf über 100 kg erhöhen. Der Nachweis der erfolgten Anzeige kann nur durch eine von der Oelzentrale ausgestellte Bescheinigung erbracht werden...Art. III...Verpflichtet zu der in Art. II. vorgeschriebenen Anzeige sind:..1. der Eigentümer,..2. der Besitzer oder Lagerhalter,..3. jeder, der berechtigt ist, im eigenen oder fremden Interesse über die Ware zu verfügen...Die durch eine dieser Personen erfolgte Anzeige befreit die übrigen von ihrer Anzeigepflicht...Art. IV...Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung kann die Oelzentrale bewilligen...Art. V...Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 5000 M und mit Gefängnis

Source
museum-digital:rheinland-pfalz
By-line
Ehrenamtsgruppe HMP Speyer
Copyright Notice
© Historisches Museum der Pfalz, Speyer & Ehrenamtsgruppe HMP Speyer ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.org/licens
Keywords
Knochen, Verwertung, Erster Weltkrieg, Plakat, Besetzung (Okkupation)

Metadata

File Size
353.72kB
Image Size
764x998
Exif Byte Order
Big-endian (Motorola, MM)
X Resolution
1
Y Resolution
1
Resolution Unit
None
Y Cb Cr Positioning
Centered
Copyright
© Historisches Museum der Pfalz, Speyer & Ehrenamtsgruppe HMP Speyer ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
Encoding Process
Baseline DCT, Huffman coding
Bits Per Sample
8
Color Components
3
Y Cb Cr Sub Sampling
YCbCr4:2:0 (2 2)

Contact

Artist
Ehrenamtsgruppe HMP Speyer
Creator City
Speyer
Creator Address
Domplatz 4
Creator Postal Code
67346
Creator Work Email
ludger.tekampe@museum.speyer.de
Creator Work Telephone
06232 13250
Creator Work URL
http://www.museum.speyer.de
Attribution Name
Ehrenamtsgruppe HMP Speyer
Owner
Historisches Museum der Pfalz, Speyer
Usage Terms
CC BY-NC-SA

Linked Open Data