Gesamtansicht.-----.Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache...Herausgegeben im von Deutschland besetzten Belgien, Brüssel, 12. November 1914.....„Bekanntmachung..Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass in Gemässheit des Artikels 48 des Haager Abkommens, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges, vom 18. Oktober 1907 das Generalgouvernement in dem besetzten Gebiete die zugunsten des belgischen Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren weiter erhebt, und aus den daraus entstehenden Einnahmen die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes bestreiten wird...Die nach den bestehenden Gesetzen zu entrichtenden Abgaben, Zölle und Gebühren sind daher nach wie vor an die zuständigen belgischen Steuerzellen, die ihren Dienst weiter ausüben, abzuführen. Die Einzahlung der etwa noch rückständigen Abgaben, Zölle und Gebühren hat ungesäumt zu erfolgen...Brüssel, den 12. November 1914...Der General-Gouverneur in Belgien,..Freiherr von der Goltz,..Generalfeldmarschall.“