Gesamtansicht.-----.Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache...Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich, Saint-Amand, 22. Dezember 1914.....„Bekanntmachung ueber den Holzfrevel..I..Die Entnahme stehender Baeume oder geschlagenen Holzes im Walde ist den Landeseinwohnern verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe durch Polizeiverfuegung oder feldgerichtlich geahndet...(Kaiserliche Verordnung vom 28. 12. 1890 § 3 Ziff. 2 und § 6)...II..Die Etappenkommandanturen koennen Personen, die nach Bescheinigung des Buergermeisteramts sehr beduerftig sind, die Erlaubnis erteilen, an zwei bestimmten Wochentagen d. i. Mittwoch u Samstag innerhalb gewisser Walddistrikte Leseholz und Unterholz bis zu dreifingerdicker Staerke zu entnehmen. Die Erlaubnisscheine der Kommandanturen sind im Walde mitzufuehren...Etappen-Inspektion...Saint-Amand, 22 Dezember 1914.“