Wandanschlag in deutscher Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 2. Mai 1915....."Bekanntmachung...1. Saemtliche in diesem Raum befindliche Waren gehoeren dem spanisch-amerikanischen Hilfskomité...2. Die Waren sind lediglich fuer die Ernaehrung der Zivilbevoelkerung bestimmt...3. Sie duerfen militaerischerseits nicht requiriert oder beschlagnahmt werden...4. Verstoesse gegen die Anordnung unter 3 werden als schwerer Ungehorsam nach § 93 M.-Str.-G.-B. bestraft...Roubaix, den 2. Mai 1915..Etappen-Kommandantur ..Hofmann..Major und Commandant."