Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 12. Juli 1916....."Verordnung...Für Freitag, den 21. Juli ds. Jrs. sind alle öffentlichen Demonstrationen verboten; insbesondere:..1. Öffentliche Versammlungen, Umzüge, Ansammlungen des Publikums usw.,..2. jedes Beflaggen öffentlicher und privater Gebäude,..3. das Schliessen der Verkaufsläden, Kaffees usw. zu ungewöhnlichen Stunden...Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten und Geldstrafen bis zu 20,000 Mark bestraft...Zuständig sind die deutschen Militärgerichte...Mons, den 12. Juli 1916...Der Militär-Gouverneur:..v. Gladiss,..Generalleutnant."