Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien; Mons, 23. April 1915....."Bekanntmachung..Wegen immer weiteren Umsichgreifens der Maul- und Klauenseuche in der Provinz Hennegau ist die Abhaltung von Rindviehmärkten sowie Schlachtviehmärkten auf den Viehhöfen und das Hausieren mit Klauenvieh vorläufig bis zum 1. August 1915 verboten...Ferner ist es verboten, das Geflügel von verseuchten Gehöften ausserhalb letzterer herumlaufen zu lassen. Dasselbe bezieht sich auch auf die Hunde der vorgenannten Gehöfte...Mons, den 23. April 1915...De [sic] Militär-Gouverneur,..von Gladiss..Generalmajor"