Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir / Hans-Günter Förster [CC BY-NC-SA]
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir / Hans-Günter Förster [CC BY-NC-SA]

Impfschein von Brückner Otto

Objektinformation
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir
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Impfschein von Brückner Otto

Vorderseite des Impfscheines.-----.Impfschein von Brückner Otto..Schenkung von Kirra Orth; 1896....Beschriftung der Vorderseite:..Formular II.....Impfschein....Impfbezirk Germersheim Impfliste Nro. 104....Grückner Otto ??? ??? geboren den 29.VIII 1896 wurde am..17.V.18897 zum II Male ohne Erfolg geimpft...Die Impfung muß im nächsten Jahre wiederholt werden...Germersheim am 25. V. 1897..[Unterschrift]..[durchgestrichen] Arzt (Impfarzt.)....Beschriftung der Rückseite:..In jedem Impfbezirk wird jährlich an Orten und zu Zeiten, welche vorher bekannt gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die spätere Impfunge (Wiederimpfung) bei Zöglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntasg- und Abendschulen, innerhalb desjenigen Kalenderjahres erfolgen, in welchem die Kinder das zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist die Impfung nach dem Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre wiederholt werden. Jeder Impfling muss frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach der Impfung dem Arzte zur Besichtigung vorgestellt werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegbefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt.....Bemerkung...Das Formular II. kommt für alle diejenigen Fälle zur Anwendung, in denen die Impfung wegen Erfolglosigkeit wiederholt werden muß (§. 3 des Impfgesetztes), und zwar sowohl bei der esten Impfung (§. 1, Ziffer 1 des Impfgesetzes), als bei der späteren Impfung (Wiederimpfung § 1, Ziffer 2 des Impfgesetzes.)..Je nachdem die Imfpung zum ersten oder zweiten Male vorgenommen war, ist zwischen den Worten "zum ..... Male" das Wort "ersten" oder "zweiten" einzuschalten.

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museum-digital:rheinland-pfalz
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Hans-Günter Förster
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© Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir & Hans-Günter Förster ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.or
Keywords
Impfung, Impfpflicht, Impfschein

Metadata

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© Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir & Hans-Günter Förster ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/)
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Hans-Günter Förster
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Bad Dürkheim
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stadtmuseum@bad-duerkheim.de
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Creator Work URL
https://www.bad-duerkheim.de/kultur-tourismus/sehen-erleben/museen/stadtmuseum/
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Hans-Günter Förster
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