Wandanschlag in französischer Sprache...Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Haubourdin, den 15. September 1915...Der Generalkommandant der Division ordnet folgendes an:..Ab dem Abend des 30. Septembers müssen alle Schenken, außer den unten genannten, sowohl für die Soldaten als auch für die Bevölkerung geschlossen werden und das Geschäft jeglicher Art ist strengstens verboten. ..Verstöße gegen diese Verordnung werden strengstens bestraft, unter anderem mit der Deportation in ein Konzentrationslager...Händler, die den Verkauf jeglicher alkoholischer Getränke weiterhin betreiben, werden gleichwertig bestraft. ..Die Schenken, die weiterhin offen bleiben dürfen um die Truppen mit Getränken zu versorgen, sind: ..BOSMANN, Rue Sadi Carnot...Café du Centre. Grand Place...Buvette de la Gare. Avenue de la gare...PRIN. Rue du Bac, 23.