Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer [CC BY]
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Plakat in Brüssel, Belgien, 1916

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Historisches Museum der Pfalz - Speyer
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Bekanntmachung, dreisprachig

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache...Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 17. März 1916 in Brüssel.."Verordnung betreffend Liebesgabensendungen an Gefangene...Die in Deutschland untergebrachten belgischen Gefangenen werden gut und reichlich genährt und bedürfen zu ihrem Lebensunterhalt keineswegs der ihnen aus Belgien zugesandten Liebesgaben. Andererseits ist die Versorgung der ärmeren belgischen Bevölkerung allmählich schwieriger geworden, sodass eine unzeitgemässe Ausfuhr der notwendigen Lebensmittel nicht länger geduldet werden kann...Ich bestimme daher, wie folgt:..Absatz I. Vom 1. 4. 1916 ab dürfen nicht mehr als ein 5 kg-Paket und als Brief ein 500 Gramm-Päckchen im Monat an jeden in Deutschland untergebrachten belgischen Gefangenen aus dem Bereiche des Generalgouvernements versandt werden. Das gleiche gilt für die nichtbelgischen Gefangenen, die vor dem Kriege ihren dauernden bürgerlichen Wohnsitz im Gebiet des Generalgouvernements hatten oder die nahe Verwandte daselbst besitzen...Absatz II. Die Pakete und Päckchen dürfen Fleisch, Fleischpräparate, Fett und Zucker, sowie Brot, Kuchen und andere mit Hilfe von Mehl hergestellte Nahrungsmittel nicht enthalten. Dagegen sollen Gemüse und Obstkonserven, Fischpräparate und Schokolade, sowie sonstige Genussmittel, Cigarren und dergleichen, auch fernerhin geduldet werden. Die Gegenstände, deren Versand durch frühere Verordnungen untersagt worden ist, bleiben nach wie vor von der Beförderung ausgeschlossen, abgesehen von Druckschriften, deren Uebersendung in Briefpäckchen und Frachtpaketen fortan gestattet wird, soweit ihr Inhalt nicht auf den gegenwärtigen Krieg Bezug hat und nicht gegen Deutschland gerichtet ist. (Prüfung findet durch die Lagerzensur statt.)..Absatz III. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark b

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museum-digital:rheinland-pfalz
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Ehrenamtsgruppe HMP Speyer
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© Historisches Museum der Pfalz, Speyer & Ehrenamtsgruppe HMP Speyer ; Licence: CC BY-NC-SA (https://creativecommons.org/licens
Keywords
Schokolade, Zucker, Brot, Kriegsgefangener, Erster Weltkrieg, Plakat, Lebensmittel, Besetzung (Okkupation), Kuchen, Fleisch, Liebesgabe

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