Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache...Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 4. April 1916 in Brüssel.."I. Durch feldgerichtliches Urteil vom 2. 3. 1916 wurde die Verkäuferin Gabrielle Petit aus Molenbeek wegen Kriegsverrats, begangen durch Spionage, ..zum Tode..verurteilt...Die Beschuldigte Petit hat nach eigenem Geständnis gegen hohe Bezahlung einen Eisenbahn-Spionagedienst eingerichtet und mehrere Monate hindurch die durch ihre angestellten Späher gelieferten Berichte dem feindlichen Nachrichtendienste übermittelt...Das Urteil wurde an ihr vollzogen...II. Durch feldgerichtliches Urteil vom 16. 3. 1916 wurden verurteilt:..1. die berufslose Louise de Bettignies aus Lille wegen Kriegsverrats, begangen durch Spionage,..zum Tode,..2. die Schneiderin Marie Léonie van Houtte aus Roubaix und..3. der Taxameterbesitzer Georges De Saever aus Audenwaerde wegen Kriegsverrats, begangen durch Beistandsleistung zur Spionage..zu je 15 Jahren Zuchthaus, ..4. der Tagelöhner Alexandre Schoenmacker aus Brüssel wegen fortgesetzten Brief- und Personenschmuggels ..zu 2 Jahren 3 Monaten Gefängnis...Die Beschuldigte de Bettignies war nach ihrem eigenen Geständnis, angeblich ohne Bezahlung, monatelang im fremden Nachrichtendienst als Spionin tätig...Ihre Strafe wurde im Gnadenwege in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt."