Die Kennkarte wurde im April 1940 für Emanuel Frank aus Laufersweiler ausgestellt. Sie besteht aus grauem, leinenverstärktem Papier und enthält allgemeine Meldedaten zur Person, ein mit Metallnieten fixiertes Passbild, einen Tintenabdruck des rechten und linken Zeigefingers als auch die Unterschrift des Kartenbesitzers. Die Frontseite des Passes ist mit einem großen, schwarzen J versehen. ....Emanuel Frank wurde am 14. Juni 1857 in Laufersweiler geboren. Hier lebte er Zeit seines Lebens und ging, wie viele andere Juden in der ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Region, der Tätigkeit des Händlers nach. Emanuel Frank verstarb noch in Laufersweiler. Sein Grab ist jedoch nicht mit einem Grabstein gekennzeichnet, die Gründe dafür sind unbekannt.....Am 1.10. 1938 trat die Verordnung über die Einführung einer Kennkarte als „allgemeiner polizeilicher Inlandsausweis“ in Kraft. Alle Deutschen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, erhielten von den Passbehörden bei den Ortspolizeibehörden diesen Ausweis, der doppelt ausgefertigt wurde und wovon einer bei der Behörde verblieb. Kennkartenpflicht bestand auch für alle Deutschen, die den Nürnberger Rassegesetzen zufolge als Juden galten. Ihre Kennkarte wurde mit einem unübersehbaren J (statt des Symbols des Reichsadlers mit Hakenkreuz) auf der Frontseite des Passes gekennzeichnet, wie es deutlich auch auf dem Pass Emanuel Franks zu sehen ist. Sie waren fortan dazu verpflichtet sich bei jedem Kontakt mit einem Amt unaufgefordert als Jude auszuweisen. ..Zusätzlich hatten Juden seit dem 1.1.1939 ihrem Vornamen den Zwangsnamen „Sara“ oder „Israel“ hinzuzufügen. So musste Emanuel Frank seine Kennkarte mit Emanuel Israel Frank unterschreiben.