Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache..Zur Abschreckung der Bevölkerung werden die Namen der Verurteilten bekanntgegeben...Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 6. März 1916 in Brüssel .."Durch feldgerichtliches Urteil vom 1. März 1916 sind folgende Personen wegen Kriegsverrats, begangen durch Ueberbringung von Nachrichten über Militärtransporte, bezw. wegen unterlassener Anzeige verurteil:"..Zum Tode: 9 Personen..Zu lebenslänglichem Zuchthaus: 3 Personen..Zu 15 Jahren Zuchthaus: 7 Personen..Zu 12 Jahren Zuchthaus: 1 Person..Zu 10 Jahren Zuchthaus: 6 Personen..Zu 3 Jahren Zuchthaus: 1 Person..Zu 4 Monaten Gefängnis: 5 Personen..Zu 3 Monaten Gefängnis: 1 Person..Es wurden 6 Personen freigesprochen..."Ferner sind verurteilt durch feldgerichtliches Urteil vom 26. Februar 1916 wegen versuchten Kriegsverrats bezw. Mithilfe zu diesem Verbrechen, begangen durch Zuführung von Mannschaften zum feindlichen Heere:"..Zu 10 Jahren Zuchthaus: 1 Person..Zu 3 Jahren 3 Monaten Zuchthaus: 3 Personen..Zu 1 Jahr Zuchthaus: 1 Person..Zu 3 Monaten Gefängnis wegen unterlassener Anzeige: 1 Person..Feisgesprochen wurde 1 Person..."Mons, den 2. März 1916...Der Militärgouverneur,..von Gladiss..Generalleutnant.....Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mir unterstellten Gebietes...Brüssel, den 6. März 1916...Der General-Gouverneur in Belgien,..Freiherr von Bissing,..Generaloberst."