Nach 1879 bestand das Gericht in Ahrweiler als Königliches Amtsgericht zu Ahrweiler, später als Amtsgericht Ahrweiler fort. Seit der kommunalen Gebietsreform in Jahre 1969 trägt es den Namen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.
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Nach 1879 bestand das Gericht in Ahrweiler als Königliches Amtsgericht zu Ahrweiler, später als Amtsgericht Ahrweiler fort. Seit der kommunalen Gebietsreform in Jahre 1969 trägt es den Namen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.
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