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Deutscher Reichsanzeiger

"Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Reichstags veröffentlicht wurden. Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetzes über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich außer an Sonn- und Feiertagen.

Der Reichsanzeiger übernahm die Funktion des bereits seit Januar 1819 unter dem Titel Allgemeine Preußische Staats-Zeitung erscheinenden Verkündungsblatts. Zwischen 1. Juli 1843 und 1. Mai 1848 hieß es Allgemeine Preußische Zeitung, seit 1. Mai 1848 Allgemeiner Preußischer Staats-Anzeiger, seit 1. Juli 1851 Königlich Preußischer Staats-Anzeiger. Nach der Reichsgründung wurde unter Verzicht auf ein besonderes Anzeigenblatt der Reichsbehörden ab 4. Mai 1871 der kombinierte Name Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger verwendet, umgangssprachlich kurz Reichs- und Staats-Anzeiger genannt, und in „republikanischer“ Fassung von Mitte November 1918 bis zum 14. April 1945 wurde er als Deutscher Reichsanzeiger und preußischer Staatsanzeiger bezeichnet. In der Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Aufgaben des Reichsanzeigers der Bundesanzeiger." - (de.wikipedia.org 10.05.2022)

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Zeitungsartikel: Sonderabschnitt I Zugabe auf die Kleiderkarte, Freigabe von Gew
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