Ein Parteitag ist ein satzungs- und parteienrechtlich vorgesehenes Kollegialorgan von Funktionären und Mitgliedern einer politischen Partei, das die sachliche, finanzielle und personelle Politik der Partei diskutiert ...
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und festlegt. Auch die Wahl des Parteichefs, seiner Stellvertreter und des Präsidiums findet auf Parteitagen statt. Ein Parteitag ist vereinsrechtlich eine Sonderform einer Mitgliederversammlung. Er ist in Deutschland in § 9 und § 13 Parteiengesetz geregelt.