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Neue Badische Landeszeitung Erstes Extra-Blatt 7.9.1870

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir 1870/1871 Deutsch Französischer Krieg Schriftgut - Zeitschriften, Hefte [2023/0794]
Neue Badische Landeszeitung Erstes Extra-Blatt 7.9.1870 (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir / Gerhard Nilz (CC BY-NC-SA)
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Description

Neue Badische Landeszeitung
Mannheimer Anzeiger.
Erstes
Extra-Blatt.

(Ausgegeben Abends 7 Uhr.)

Mittwoch, 7. Sept.
* Paris, 7. Sept. Eine Proklamation
Trochu's theilt mit, daß der Feind im Marsch
auf Paris begriffen. Die Vertheidigung der Haupt-
stadt sei gesichert. Zur Veitheidigurg sei außerdem
in den angrenzenden Departements alles Nöthige an-
geordnet. Der Feind habe Laon noch nicht erreicht.
Das Corps Viney sei theilweise auf den Eisenbah-
nen heute in Paris eingetroffen.

Wortlaut der französischen
Capitulation.
* Brüssel, 6. Sept., Abends. Zwischen den
Unterzeichneten, Generalstabs-Chef Sr. Maj. des Kö-
nigs Wilhelm, des Oberbefehlshabers der deutschen
Armeen und dem kommandirenden General der
französischen Armee, beide mit den Vollmachten Ihrer
Majestäten, des Königs Wilhelm und des Kaisers
Napoleon, versehen, wird nachfolgender Vertrag abge-
schlossen:

Artikel 1. Die französische Armee, unter dem
Oberbefehl des Generals Wimpffen, welche gegen-
wärtig durch überlegene Truppenmassen in Sedan
cernirt wird, ist kriegsgefangen.

Art. 2. Die tapfere Vertheidigung dieser
französischen Armee veranlaßt folgende Ausnahme-
Bestimmung.

Alle Generale und Offiziere, sowie dieje-
nigen höheren Beamten, welche Offiziersrang
haben, verpflichten sich durch ihr schriftliches
Ehrenwort, bis zum Ende des gegenwärti-
gen Krieges nicht mehr gegen Deutschland zu kämpfen,
und in keiner Weise gegen dessen Interessen zu han-
deln. Die Offiziere und Beamten, welche diese Be-
dingungen annehmen, behalten ihre persönliche Frei-
heit und ihr Eigenthum.

Artikel 3. Alle Waffen, sowie das Material
der Armee, die Fahnen, Adler, Munition werden
in Sedan einer vom Feldherrn unverzüglich einzu-
setzenden Militär Commission übergeben.

Artikel 4. Die Festung Sedan wird in ihrem
gegenwärtigen Zustande spätestens am Abend des
2. Sr. Majestät dem Könige Wilhelm übergeben.

Artikel 5. Diejenigen Offiziere, welche die in
Artikel 2 erwähnten Bedingungen nicht annehmen,
sowie die entwaffneten Truppen werden nach ihren
Regimentern oder Corps militärisch geordnet werden.
Diese Maßregel beginnt am 2. September und
wird am 3. beendigt sein. Die Abtheilungen wer-
den auf das Terrain in der Nähe von Iges
am Ufer der Maas geführt, um den deutschen
Commissären durch ihre Officiere, welche zugleich ihre
Commando den Unteroffizieren abtreten, übergeben
zu werden.

Die Aerzte ohne Ausnahme bleiben bei den
Truppen, um die Verwundeten zu pflegen.

Fresnois, 2. Sept. 1870.
von Moltke. Wimpffen.

* Petersburg, 7. Sept. Das russische Ca-
binet sicherte officiel seinen Beistand jedem Be-
streben zu, den Krieg zu localistien und abzukürzen
und einen billigen, dauerhaften Frieden herbei-
zuführen, wahrte sich aber Actionsfreiheit.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Jos. Stern.

Druck und Verlag von J. Schneider in Mannheim

Material/Technique

Papier / geschöpft, bedruckt

Measurements

Höhe: 33,3 cm, Breite: 11,6 cm

Published Published
1870
Written Written
1870
Helmuth von Moltke the Elder
1869 1872
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Object from: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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