Zwei Blätter mit den Tarifen für die Guntersblumer Fähre über den Rhein,
in Kraft getreten am 7. März 1955, beschlossen durch die Freiherrlich Heyl zu Herrnsheim'sche Verwaltung in Worms Schloss Herrnsheim
Gelistet sind jeweils die Preise für eine einfache Fahrt für unterschedliche Benutzer oder Fahrzeuge,
es wird unterschieden zwischen Guntersblumer Bewohner und sonstigen Personen.
Befreit von den Gebühren zur Benutzung der Fähren sind:
1. Besitzer und deren Beamte, Angestellte
2. Beamte, Angestellte der Wasserstrassendirektion Eltville und Mainz und der ihr unterstellten Wasserstraßenämter einschließlich Fahrzeuge, soweit sie dienstlich die Fähre passieren müssen.
Tarifänderungen 1978
neue Tarife, Korrespondenz mit Wasserwirtschaftsamt Darmstadt, u.a.