Schreiben des königl. Commissarius f. d. bischöfliche Vermögens-Verwaltung i. d. Diöcese Trier vom 25.4.1878 mit der Anweisung wie künftig die Kirchenfinanzierung geregelt wird.
In dem Schreiben mit Journal-Nr. 3057 wird dem Kirchenvorstand genaue Vorschriften gemacht, wie künftig die Finanzverwaltung auszusehen hat und welche Fristen einzuhalten sind.