Das Schreiben besteht aus 2 Teilen.
Teil 1 (Vorderseite) ist das Schreiben von Heinz Giesen (Schriftführer des Kirchenvorstandes), offenbar als Anlage zur Offenlegung der Jahrgänge 1892/93 bei der königl. Regierung in Coblenz mit Eingangsstempel und Eingangsnummer und Aktenzeichen II. Pr. 9194 der königlichen Regierung zu Coblenz vom 23. September 1892.
Teil 2. (Rückseite) ist die Antwort der Königl. Regierung Koblenz mit dem Befehl, wie künftig bei der Buchführung verfahren werden muss. In dem Schreiben wird der Kirchenvorstand aufgefordert zur Offenlegung der Heberolle (Finanzen). Auch wird der Befehl erteilt, dass künftig generell die Beschlüsse erst genehmigt werden müssen, bevor die Rolle ausgelegt würde.
Personenbezug: Heinz Giesen