Das Erinnerungstuch wurde mit 58 Namen von ehemaligen deutschen Gefangenen bestickt, die im Januar 1915 an Bord des Schiffes „Sonoma“ von Australien nach Deutschland gebracht wurden. Außerdem ist in der oberen Hälfte die Reichskriegsflagge und in der unteren Hälfte die amerikanische Flagge zu sehen. 41 dieser Personen wurden durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes in der Schweiz auf Gefangenenlisten und Karteikarten verzeichnet. Sie alle wurden über unterschiedliche Zeit im Gefangenenlager Holsworthy in Liverpool, New South Wales, Australien, gefangen gehalten und gemeinsam am 16. Januar 1915 entlassen. Bei einigen wird auch der Ort der Gefangennahme angegeben: Deutsch-Neuguinea.
Wahrscheinlich ist, dass die Gefangenen bei der Kapitulation und anschließenden Australischen Besetzung dieser deutschen Kolonie gemacht wurden. Durch die Kriegserklärung Großbritanniens an Deutschland, traten Australien und Neuseeland ebenfalls in den Krieg ein. Am 17. September 1914 kapitulierten die deutschen Truppen und Australien besetzte die deutschen Niederlassungen in Papua-Neuguinea bis Januar 1915. (https://de.wikipedia.org/wiki/Gefecht_bei_Bita_Paka)
Das Lager Holsworthy war das größte Internierungslager in Australien und wurde am längsten (1914-1920 und 1939-1946) als solches genutzt. In dieser Zeitspanne waren dort bis zu 6000 sowohl militärische als auch zivile Gefangene untergebracht. Im Ersten Weltkrieg wurden hauptsächlich deutsch- und österreichischstämmige Personen in dieses Lager gesperrt. Zunächst bestand das Lager nur aus Zelten, aber bald wurden Hütten gebaut und Theater, Restaurants und kleine Geschäfte entwickelten sich. Auch Sport- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestanden. Dies alles war der Versuch der Insassen, sich das Lagerleben so angenehm wie möglich zu gestalten, sich ein eigenes Zuhause zu erschaffen und sich von den oft sehr schlechten Lebensbedingungen abzulenken. (National Archives of Australia: http://naa.gov.au/collection/snapshots/internment-camps/WWI/holsworthy.aspx)
Die entlassenen Gefangenen waren zwischen 25 und 41 Jahren alt (wehrfähiges Alter), sodass eine Repatriierung aus Altersgründen ausgeschlossen werden kann. Ein möglicher Grund ist der Kapitulationsvertrag zwischen Deutschland und Australien über Neuguinea, der im „Deutschen Kolonialblatt“ Nr. 26, S. 201 angesprochen wird. Laut dem Vertrag soll den Beamten und deren Angehörigen „freier Abzug nach Deutschland gewährt werden“. (Deutsches Kolonialblatt, 26, S.201, 1915, URL: https://hdl.handle.net/2027/wu.89089028070)
Die Repatriierung an sich durfte laut einem Bericht des Schweizer Konsuls Marc Rutty vom 5. Juni 1917 ausschließlich mit Dampfern, die ohne Zwischenhalt von Australien nach Holland fuhren, durchgeführt werden. (Prisoners of War Camp- Liverpool NSW, 1917, National Archives of Australia, A11803, 1917/89/311; URL: https://recordsearch.naa.gov.au/SearchNRetrieve/Interface/ViewImage.aspx?B=352876)
(Cora Tremmel)