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Person/InstitutionPhilipp Jakob Siebenpfeiffer (1789-1845)x
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Tags-Neuigkeiten No. 23; 16. August 1833

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Biedermeier – zwischen Restauration, Hambacher Fest und Vormärz [2013/0068/19]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202111/17153423575.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Description

Bröschüre / Zeitung: "Tags-Neuigkeiten No. 23 während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau." Landau 16. August 1833, 4 Seiten.

In den "Tags-Neuigkeiten" wurde beinahe "tagesaktuell" über die Schwurgerichtsverhandlungen gegen die Hauptakteure des Hambacher Festes 1832
am Assisenhof in Landau 1833 berichtet.

Nachtrag von der Sitzung am 13. August
Bemerkungen des Gerichtspräsidenten
Er moniert die Angriffe gegen ihn und den Prokurator von Seiten der Angeklagten und ihrer Verteidiger, äußerst jedoch etwas Verständnis.
Auf die Geschworenen sei unnötiger Druck ausgeübt worden Urteil der Nachwelt etc.), denn "die reine Unschuld bedient sich ... solcher Waffen nicht, sie vertraut ... der Rechtlichkeit ihrer Sache." Die Verteidigung versuche aber, die Beschuldigten zu Märtyrern zu stilisieren. Verwehrt sich gegen den Vorwurf, dass die Regierung Verurteilte hart und ungerecht behandeln würde.
Die Aussage Culmanns sen., dass Schüler und Savoye nur aus Furcht vor einem Militärgericht geflohen seien, sei ebenfalls gegenstandslos.
Behauptung der Angeklagten, für das Volk zu sprechen, sei zu bezweifeln, da der geringste Teil der Bevölkerung des Rheinkreises "ihrer Meinung" sei. Außerdem konstatiert er, dass nur dem König Befugnisse, wie "Landesbewaffnung, die Zusammenberufung der Landstände" etc. zuständen.
Der Generalprokurator geht nun auf Wirths Schriften und die Vorfälle in der Kohlhepp´schen Druckerei in Kaiserslautern ein. Er stellt - zum Teil polemisch - Wirths Grundsätze und Behauptungen in Frage.

Sitzung 14. August
Culmann sen. fordert Verhandlungsführung, nur mit den notwendigen Unterbrechungen, da u.a. die Geschworenen bedroht worden seien. Diese bestätigen, dass ihnen für den Fall eines Freispruchs Konsequenzen angedroht wurden. Nach Siebenpfeiffer wurden auch Drohungen gegen die Angeklagten ausgesprochen (es geht um Vorfälle am "Arresthaus").
Die Geschworenen erklären, dass ihre Entscheidung nicht von diesen Vorfällen beeinflusst werden wird und die Angeklagten sprechen ihnen "volles Vertrauen" aus.
Der Generalprokurator erklärt alle getroffenen Sicherheitsmaßnahmen für "hinlänglich".
Er geht nun auf die Anklage gegen Siebenpfeiffer ein.
Verhandlung durch Erkrankung eines Geschworenen abgebrochen.

Material/Technique

Papier, weiß; schwarz * bedruckt

Measurements

Breite/Länge: 23,5 cm; Höhe: 21 cm; Tiefe: 0,5 cm

Detailed description

Tags - Neuigkeiten, während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau.
Nro 23. Landau, den 16. August 1833.
Nachtrag zur Sitzung vom 13. August 1833. Herr Generalprokurator. Man hat Ihnen im Laufe der Vertheidigung die ganze Lehre von dem Staatsrecht und der Geschichte des deutschen Volkes vorgelegt, man hat die Anklage angegriffen, und darzuthun gesucht, daß der Lauf der Zeit eine Reform erfordere.
Man hat auch von Seiten der Angeklagten und ihrer Hrn. Vertheidiger, Ausfälle gegen mich gebraucht. Was die erstern betrifft, so schreibe ich dieses ihrer gereizten Stimmung zu, bei den Hrn. Vertheidigern aber schreibe ich es aus Rechnung ihres Eifers für die Sache ihrer Clienten ; und somit werde dieses nicht mehr berührt!
Sie, meine Herren, hat man im Laufe der Vertheidigung bedroht, mit der Strafe des Himmels, dem Gerichte und Fluche der Nachwelt; man hat Ihre Herzen in Anspruch genommen! Die reine Unschuld bedient sich wahr, lieh solcher Waffen nicht, sie vertrant vielmehr auf die Rechtlichkeit ihrer Sache. Ich, meines Theils, verweise Sie nur an Ihr Gewissen, an Ihre Vernunft. Man hat Ihnen die subtilsten Definitionen über direct und indirekt vor Augen gestellt, und sich bemüht, Ihnen die Beschuldigten nicht als Verbrecher gegen den Staat, sondern als bloße Martyrer der Gedanken und der Wahrheit, und die Anschuldigung nicht als gegen die Person, sondern als gegen die Sache gerichtet, vorzustellen ! Lassen Sie sich nicht irre führen, dadurch, daß man sagt, die Angeklagten würden im Falle einer Verurtheilung au Preußen oder Rußland ausgeliefert werden. Dieses sind boshafte Gerüchte, die man zu verbreiten suchte. Unsere Negierung hat noch nie nach Aburteilung eines Angeklagten Härte und Ungerechtigkeit geübt, und wird es auch nicht thun!
Hr. Culmann sen. hatte sogar behauptet, daß, wenn die Hrn. Schüler und Savoye sich nicht vor Gericht gestellt, es blos darin läge, weil dieselben, im Falle ihrer Sistirung vor ein Militärgericht gestellt worden wären.
Hr. Anwalt Culmann, dieses ist ein Mißverständnis.
Hr. Generalproe. Ich habe mir es notirt. Wünschte übrigens, daß es ein Mißverständlich von meiner Seite wäre; denn solch eine Aeusserung hätte ich von einem Landstande nicht erwartet.
Die Angeklagten sagen, sie sprechen im Namen des Volkes; ihre Grundsätze seyen die des Volkes; aber ich möchte behaupten, daß der geringste Theil der Rheinkreisbewohner ihrer Meinung sey; und daß jenseits des Rheines nur Wenige ihre Ansichten theilen! Sie sagen: frei denken, frei bandeln sey ihr Zweck. Zum Beweise aber, wie, in welchem Sinne sie dieses nehmen, dient der gehörte Ausdruck: Wer unsere Ansichten nicht theilt, ist ein Verräther am Vaterlande. Ja, einer der Angeklagten sagt sogar: er sey nicht werth, als Mensch geboren zu seyn! Zn Ihnen, meine Herren, sagt man Wenn Sie uns freispre-chen, so ernten Sie den Dank des Volkes, verurtheilen Sie uns, so fallen Sie der Rache des Volkes anheim! (Geht nun zur Definition von Attentat und Complott über, und setzt die Begriffe von direkter und indirekter Aufreizung auseinander). Das Staatsoberhaupt ist die Person des Königs und nicht der Minister. Der König ist es dem die Anordnung der Landesbewaffnung, die Zusammenberufung der Stande u. dgl. mehr allein zukommt. Dieses dürfen Sie nicht ausser Acht lassen.
Der Hr. Generalproeurator geht nun in den speciellen Theil der Anklage und zur Würdigung von Hrn. Dr. Wirths Schriften über. Schildert die bekannten Vorfälle zu Kaiserslautern, gelegentlich der Kohlhepp'schen Presse, und den Zug auf einem Wagen mit der deutschen Fahne.
Hr. Dr. Wirth sagt unter Andern, kein Deutscher solle verhaftet werden können, ohne rechtskräftiges Urtheil. Ich frage ihn nun, was cr dazu sagen würde, wenn man den Mörder seiner Frau und Kinder frei ließe; so daß dieser, ehe noch ein solches Urtheil gegen ihn ergangen, sich der verdienten Strafe durch die Flucht entziehen könnte?
Hr. Dr. Wirth sagt, man sey dem Inhalte der Wiener Kongreßakte nicht nachgekommen! Gab nicht im Jahr 1818 der verstorbene König Mar Joseph dem Volke aus eigenem Antriebe, der Nation eine Constitution ! Ist es nun der Fall, daß man Mängel findet, ist es dann nicht möglich Beschwerde zn führen? Hat man nicht den Weg durch die Behörden ?
Um 1 Uhr erklärt der Hr. Generalproeurator, morgen fortsetzen zu wollen.
Hr. Anwalt Golft» trägt an, daß die Sitzung, wiegewöhnlich, bis 2 Uhr fortgesetzt werde, es sey dieses im Interesse sowohl der Angeklagten als auch der Vertheidiger.
Hr. Präsident. Ter Hr. Generalproeurator ist nun zu sehr angegriffen, und zudem hat man ja auch diese Rück-sichten gegen die Hrn. Angeklagten bewiesen.
(Ende um 1 Uhr.)
Sitzung vom 14. August 1883.
Hr. Anwalt Culmann sen. trägt im Namen aller darauf an, daß die Verhandlungen ohne alle Unterbrechung, ausser den zur Befriedigung physischer Bedürfnisse nöthigen Stunden fortgesetzt werden. Cs liege dieses im Interesse der Hrn. Geschworenen, der Angeklagten und ihrer Vertheidiger. Die Geschwornen seyen nicht mehr sicher, sic würden von allen Seiten bedroht, und die Gesetze selbst seyen, nach den gestrigen Vorfällen zu urtheilen, nicht mehr sicher! Auf die Frage des Hrn. Präsidenten, ob denn den Hrn. Geschwornen gedroht worden sey, erklärt der Geschworne Hr. Botta von Landau: Ja, man drohete uns, daß wir, im Falle wir die Angeklagten nicht verurtheilen, alle niedergehauen würden.
Hr Dr. Siebenpfeiffer erzählt die gestrigen Vorfälle am Arresthause, und sagt: nicht allein die Geschwornen, sondern auch die Angeklagten sind bedroht und in Gefahr. Der Genius von Neustadt hat sich nun auch in Landau verspüren lassen!
Hr. Eisler, wer bürgt uns dafür, daß man nicht ins Gefängniß dringt, und uns niedermetzelt.
Ter Geschworne Hr. Inspektor Degen. Die Hrn. Angeklagten werden doch nicht glauben, daß diese Vorfälle Einfluß auf unser Urtheil haben?
Alle Angeklagten erklären darauf, daß sie volles Vertrauen auf die Hrn. Geschwornen habe»!
Der Geschworne Hr. Bürgermeister Lederle. Wir bitten, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden!
Hr. Generalproeurator. Gewalt von aussen ist keine zu fürchten, und die Vorkehrungen, welche getroffen worden sind, sind zur Sicherheit der Angeklagten und zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe hinlänglich!
Der Hr. Generalproeurator erzählt nun die gestrigen Vorfälle, so wie sie ihm zu Ohren gekommen, worauf Hr. Dr. Siebenpfeiffer sagt: der Hr. Generalproeurator erzählt die Sache so, wie sie ihm berichtet worden; ich aber, wie ich sie mit angesehen habe. —
Der Hr. Generalproeurator geht nun zur Auseinandersetzung der Anklage gegen Hrn. Dr. Siebenpfeiffer und zur Würdigung seiner Schriften über. —
Um 10 Uhr Pause. Da der Geschworne Hr. Brunner plötzlich erkrankte, so wird, nachdem der Hr. Präsident, ein von Hrn. Dr. Pauli über die Erkrankung dieses Beschwor- nen ausgestelltes Zeugniß verlesen, die Sitzung um 11 Uhr aufgehoben. Der Hr. Präsident bemerkt dabei, daß ihm äusserst unangenehm sey, durch diesen traurigen Fall die Verhandlung, deren baldige Beendigung er so sehnlich wünsche, unterbrochen zu sehen.
Erratum.
In Nro. 22 (in einigen Exemplaren) Seite 3, Zeile 22 von unten, lese verschwinden.
Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Transcript

Original: Deutsch

Tags - Neuigkeiten, während den Verhandlungen in der politischen Untersuchung vor dem Assisengerichte in Landau. Nro 23. Landau, den 16. August 1833. Nachtrag zur Sitzung vom 13. August 1833. Herr Generalprokurator. Man hat Ihnen im Laufe der Vertheidigung die ganze Lehre von dem Staatsrecht und der Geschichte des deutschen Volkes vorgelegt, man hat die Anklage angegriffen, und darzuthun gesucht, daß der Lauf der Zeit eine Reform erfordere. Man hat auch von Seiten der Angeklagten und ihrer Hrn. Vertheidiger, Ausfälle gegen mich gebraucht. Was die erstern betrifft, so schreibe ich dieses ihrer gereizten Stimmung zu, bei den Hrn. Vertheidigern aber schreibe ich es aus Rechnung ihres Eifers für die Sache ihrer Clienten ; und somit werde dieses nicht mehr berührt! Sie, meine Herren, hat man im Laufe der Vertheidigung bedroht, mit der Strafe des Himmels, dem Gerichte und Fluche der Nachwelt; man hat Ihre Herzen in Anspruch genommen! Die reine Unschuld bedient sich wahrlich solcher Waffen nicht, sie vertraut vielmehr auf die Rechtlichkeit ihrer Sache. Ich, meines Theils, verweise Sie nur an Ihr Gewissen, an Ihre Vernunft. Man hat Ihnen die subtilsten Definitionen über direct und indirekt vor Augen gestellt, und sich bemüht, Ihnen die Beschuldigten nicht als Verbrecher gegen den Staat, sondern als bloße Martyrer der Gedanken und der Wahrheit, und die Anschuldigung nicht als gegen die Person, sondern als gegen die Sache gerichtet, vorzustellen ! Lassen Sie sich nicht irre führen, dadurch, daß man sagt, die Angeklagten würden im Falle einer Verurtheilung an Preußen oder Rußland ausgeliefert werden. Dieses sind boshafte Gerüchte, die man zu verbreiten suchte. Unsere Regierung hat noch nie nach Aburteilung eines Angeklagten Härte und Ungerechtigkeit geübt, und wird es auch nicht thun! Hr. Culmann sen. hatte sogar behauptet, daß, wenn die Hrn. Schüler und Savoye sich nicht vor Gericht gestellt, es blos darin läge, weil dieselben, im Falle ihrer Sistirung vor ein Militärgericht gestellt worden wären. Hr. Anwalt Culmann, dieses ist ein Mißverständnis. Hr. Generalproe. Ich habe mir es notirt. Wünschte übrigens, daß es ein Mißverständlich von meiner Seite wäre; denn solch eine Aeusserung hätte ich von einem Landstande nicht erwartet. Die Angeklagten sagen, sie sprechen im Namen des Volkes; ihre Grundsätze seyen die des Volkes; aber ich möchte behaupten, daß der geringste Theil der Rheinkreisbewohner ihrer Meinung sey; und daß jenseits des Rheines nur Wenige ihre Ansichten theilen! Sie sagen: frei denken, frei bandeln sey ihr Zweck. Zum Beweise aber, wie, in welchem Sinne sie dieses nehmen, dient der gehörte Ausdruck: Wer unsere Ansichten nicht theilt, ist ein Verräther am Vaterlande. Ja, einer der Angeklagten sagt sogar: er sey nicht werth, als Mensch geboren zu seyn! Zu Ihnen, meine Herren, sagt man Wenn Sie uns freisprechen, so ernten Sie den Dank des Volkes, verurtheilen Sie uns, so fallen Sie der Rache des Volkes anheim! (Geht nun zur Definition von Attentat und Complott über, und setzt die Begriffe von direkter und indirekter Aufreizung auseinander). Das Staatsoberhaupt ist die Person des Königs und nicht der Minister. Der König ist es dem die Anordnung der Landesbewaffnung, die Zusammenberufung der Stände u. dgl. mehr allein zukommt. Dieses dürfen Sie nicht ausser Acht lassen. Der Hr. Generalprocurator geht nun in den speciellen Theil der Anklage und zur Würdigung von Hrn. Dr. Wirths Schriften über. Schildert die bekannten Vorfälle zu Kaiserslautern, gelegentlich der Kohlhepp'schen Presse, und den Zug auf einem Wagen mit der deutschen Fahne. Hr. Dr. Wirth sagt unter Andern, kein Deutscher solle verhaftet werden können, ohne rechtskräftiges Urtheil. Ich frage ihn nun, was er dazu sagen würde, wenn man den Mörder seiner Frau und Kinder frei ließe; so daß dieser, ehe noch ein solches Urtheil gegen ihn ergangen, sich der verdienten Strafe durch die Flucht entziehen könnte? Hr. Dr. Wirth sagt, man sey dem Inhalte der Wiener Kongreßakte nicht nachgekommen! Gab nicht im Jahr 1818 der verstorbene König Max Joseph dem Volke aus eigenem Antriebe, der Nation eine Constitution ! Ist es nun der Fall, daß man Mängel findet, ist es dann nicht möglich Beschwerde zu führen? Hat man nicht den Weg durch die Behörden ? Um 1 Uhr erklärt der Hr. Generalprocurator, morgen fortsetzen zu wollen. Hr. Anwalt Golsen trägt an, daß die Sitzung, wiegewöhnlich, bis 2 Uhr fortgesetzt werde, es sey dieses im Interesse sowohl der Angeklagten als auch der Vertheidiger. Hr. Präsident. Der Hr. Generalprocurator ist nun zu sehr angegriffen, und zudem hat man ja auch diese Rücksichten gegen die Hrn. Angeklagten bewiesen. (Ende um 1 Uhr.) Sitzung vom 14. August 1883. Hr. Anwalt Culmann sen. trägt im Namen aller darauf an, daß die Verhandlungen ohne alle Unterbrechung, ausser den zur Befriedigung physischer Bedürfnisse nöthigen Stunden fortgesetzt werden. Es liege dieses im Interesse der Hrn. Geschworenen, der Angeklagten und ihrer Vertheidiger. Die Geschwornen seyen nicht mehr sicher, sie würden von allen Seiten bedroht, und die Gesetze selbst seyen, nach den gestrigen Vorfällen zu urtheilen, nicht mehr sicher! Auf die Frage des Hrn. Präsidenten, ob denn den Hrn. Geschwornen gedroht worden sey, erklärt der Geschworne Hr. Botta von Landau: Ja, man drohete uns, daß wir, im Falle wir die Angeklagten nicht verurtheilen, alle niedergehauen würden. Hr Dr. Siebenpfeiffer erzählt die gestrigen Vorfälle am Arresthause, und sagt: nicht allein die Geschwornen, sondern auch die Angeklagten sind bedroht und in Gefahr. Der Genius von Neustadt hat sich nun auch in Landau verspüren lassen! Hr. Eisler, wer bürgt uns dafür, daß man nicht ins Gefängniß dringt, und uns niedermetzelt. Der Geschworne Hr. Inspektor Degen. Die Hrn. Angeklagten werden doch nicht glauben, daß diese Vorfälle Einfluß auf unser Urtheil haben? Alle Angeklagten erklären darauf, daß sie volles Vertrauen auf die Hrn. Geschwornen haben! Der Geschworne Hr. Bürgermeister Lederle. Wir bitten, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden! Hr. Generalprocurator. Gewalt von aussen ist keine zu fürchten, und die Vorkehrungen, welche getroffen worden sind, sind zur Sicherheit der Angeklagten und zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe hinlänglich! Der Hr. Generalprocurator erzählt nun die gestrigen Vorfälle, so wie sie ihm zu Ohren gekommen, worauf Hr. Dr. Siebenpfeiffer sagt: der Hr. Generalprocurator erzählt die Sache so, wie sie ihm berichtet worden; ich aber, wie ich sie mit angesehen habe. — Der Hr. Generalprocurator geht nun zur Auseinandersetzung der Anklage gegen Hrn. Dr. Siebenpfeiffer und zur Würdigung seiner Schriften über. — Um 10 Uhr Pause. Da der Geschworne Hr. Brunner plötzlich erkrankte, so wird, nachdem der Hr. Präsident, ein von Hrn. Dr. Pauli über die Erkrankung dieses Geschwornen ausgestelltes Zeugniß verlesen, die Sitzung um 11 Uhr aufgehoben. Der Hr. Präsident bemerkt dabei, daß ihm äusserst unangenehm sey, durch diesen traurigen Fall die Verhandlung, deren baldige Beendigung er so sehnlich wünsche, unterbrochen zu sehen. Erratum. In Nro. 22 (in einigen Exemplaren) Seite 3, Zeile 22 von unten, lese verschwinden. Verantwortlicher Redakteur und Verleger Carl Georges.

Literature

  • Dr. Britta Hallmann-Preuß, Georg Karl Rings, Dr. Fritz Schumann (2009): Johannes Fitz - genannt der Rote. Bad Dürkheim
  • Herausgeber Kulturministerium Rheinland-Pfalz (1982): Hambacher Fest 1832-1982. Neustadt an der Weinstraße
  • Hrsg. Kultusministerium Rheinland-Pfalz (1990): Hambacher Fest 1832 Freiheit und Einheit - Deutschland und Europa (Katalog zur Dauerausstellung). Neustadt an der Weinstraße
  • Kurt Baumann Hrsg. (1982): Das Hambacher Fest - 27. Mai - Männer und Ideen. Speyer
Published Published
1833
Landau in der Pfalz
Mentioned Mentioned
1833
Assisenhof Landau
Landau in der Pfalz
1832 1835
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