2x 1 Rentenmarkscheine 30.01.1937
1x 2 Rentenmarkschein 30.01.1937
Die Rentenmark wurde 1923 eingeführt. Sie war eine grundschuldgeschütze Übergangswährung in Deutschland während der Zeit der Weimarer Republik, dem NS-Staat bis hin zur besetzten Nachkriegszeit.
Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlich in vielen Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Mit Einführung der Reichsmark wurde die Verwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ – trotz des Umlaufs beider – in allen amtlichen Dokumenten gesetzlich verboten. Auf keinem Rentenbankschein sind deutsche Hoheitssymbole abgebildet. -entnommen aus Wikipedia-