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Brief der Leiningische Kanzlei wider den blauen Montag

Museum Guntersblum Gewerbe und Handwerk [42826]
42826 Blauer Montag (Kulturverein Guntersblum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kulturverein Guntersblum (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Der blaue Montag ist eine Bezeichnung für den arbeitsfreien Montag.

Brief vom 8. August 1772

Transkription:
Nachdem Ihro römisch kaiserliche Majestät mit Zuziehung und Begnehmigung gesamter Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reichs zum Wohl des teutschen Vaterlandes sub dato Wien den 23. April laufenden Jahres anliegende aus sechs Punkten bestehende allerhöchst kaiserliche Verordnung wegen Abschaffung verschiedener Handwerksmißbräuche besonders aber des so schädlichen sogenannten blauen Montags; dann der Admission derer Abdeckers Kinder zu ehrbaren Handwerkern und Zünften allergnädigst erlassen, und dann diese allerhöchste Verordnung von des hochgeborenen unseres gnädigsten Herrn Landesadministrator über die hochgräfliche Leiningen Dachs- und Falkenburgische Lande hochgräfliche Excellenz per Rescriptum de 25. Juni praeterili gnädigst approbieret und dessen Publikation in gesamten dahiesigen hochgräflichen Landen anbefohlen worden. Als wird denen gesamten hochgräfl. Ämtern in spezie aber dem zu Guntersblum obbezogenes allerhöchstes kaiserliches Rescript und Verordnung hierbei und mit dem Anfang zugefertiget, um solche in dessen untergebenen Amtsorten vor versammelten Gemeinden, Zünften und Handwerkern, nicht nur auf einen Tag öffentlich und zu jedermanns Nachricht, Achtung und Wissenschaft verkündigen zu lassen, sondern auch ein Exemplar davon und gegenwärtigen Rescripts ad Salvas Publicas jeden Orts assigieren(?) und ein gleichmäßiges in jeder Handwerks-Zunftlade zu deponiren, solches in desmalen bei versammelten Zünften zu verlesen und überhaupt darauf als auf ein Reichsgesetz die
genannte und wachsamste Sorge zu tragen, die Contravenienten aber jeder Zeit mit einer dem Verbrechen gemäßen ohnnachsichtlichen Strafe zu belegen. Wie aber die Publication und Befolgung geschehen, binnen 14 Tagen an wiederum zu weiterer Verfügung ein zu berichten.
Signatum Heidesheim den 20ten August 1772
Hochgräflich Leiningen Dachs und Falkenburgische zur Regierungscantzley verordnete Director und Räte
Neubauer - Michaelis

Original im Fürstl. Leiningischen Archiv Amorbach Bestand A6/18/2

Material/Technik

Papier

Maße

2 Blatt

Museum Guntersblum

Objekt aus: Museum Guntersblum

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