In dem Schreiben wird der Pfarrei Bodendorf aufgefordert eine Aufstellung des Kirchenvermögens einzureichen. Im Einzelnen: Das Kirchenvermögen, Pfarrvermögen, das Rückstellvermögen und das Stiftungsvermögen.
Briefkopf: Der Regierungs-Präsident / II. Pr 5552 / Coblenz den 1. Juli 1892