Kirchenzinß-Abkauf
"Herr Caspar Zumstein schuldet in die Kirchenschafnerey Dürckheim an Zinßen von folgenden Unterpfändern, welche derselbe, vermöge des Kayserlichen Decrets, abzukaufen erklärt hat, nämlich:..." (Es folgen Anzahl, Größe und Betrag der angesprochenen Flächen)
"Welche drey und dreysig Gulden, sechs und zwanzig Kreuzer, 5/8 Pfennig Herr Caspar Zumstein heute baar bezahlt - und dadurch die jährliche Zinsen dem Kapital abgetragen - folglich die beschriebene Unterpfänder in hiesiger Kirchenschafnerey frey, ledig und eigen gemacht hat: Worüber demselben dieser Schein und Quittung, unter gewöhnlicherUnterschrift, zu seiner Legitimation ertheilt worden ist.
So geschehen zu Dürckheim am 28ten Novembris 1810.
Von Kirchenschafnerey wegen
Seidenstricker
Kirchenschafner"