Der hier gezeigte Beleg des Rohr-Fuchsschwanzes wurde ursprünglich als Alopecurus ruthenicus Weinm. - Alopecurus nigricans Hornem. bestimmt. Beide Arten gehören nach aktueller taxonomischer Auffassung in die Synonymie von Alopecurus arundinaceus. Die Pflanze wurde von einem Sammler Zabel belegt. Zu dieser Zeit arbeitete Hermann Zabel (der Vorname ist allerdings schwerlich als Hermann zu lesen) als Assistent am Botanischen Garten und Museum in Greifswald. Der Beleg wurde am 14. Juni 1868 am Spandowerhagener Wiek NNW von Kröslin (Landkreis Ostvorpommern) gesammelt.
Der Beleg gehört zum Herbarium von Ludwig Geisenheyner, das heute in Teilen am Naturhistorischen Museum Mainz aufbewahrt wird.