Bei dem "landwirthschaftlichen Consumverein" handelte es sich um einen "eingetragenen Verein", der Bestellungen seiner Mitglieder für "Verbrauchsstoffe und Gegenstände des landwirthschaftlichen Betriebes" bündelte, gemeinschaftlich einkaufte und an die zur Abnahme verpflichteten Mitglieder verkaufte. Die Geschäftsordnung sah auch den Verkauf "landwirthschaftlicher Erzeugnisse" der Mitglieder vor.
Herausgeber: Landwirthschaftlicher Consum-Verein Guntersblum