Im Schreiben wird Stellung genommen zu den Abrechnungen 1880 und 1881. Dem Kirchenvorstand werden 3 Monate Frist eingeräumt, die Berichtigungen anzuzeigen.
Vorgedrucktes Formular, ursprünglich aus 2 Doppelbögen bestehend, in das 2 Doppelbögen im Seitenformat H 340 mm und B21,4 mm eingelegt sind, die Bögen mittels Fadenbindung miteinander verbunden.
Die Eintragungen sind handschriftlich vorgenommen. Auf der letzten bedruckten Seite sind die Ausgaben und Einnahmen der Kirchengemeinde eingetragen. Das Datum der Eintragung ist der 19. August 1829, mit Unterschrift von Thomas Kraus.
Durch den Pfarrer, Bartholomäus Fey, und den Kirchenräten und dem Kirchenrechner wurde das Dokument am 8. Juli 1830 unterschrieben und abgenommen.