Das Gutachten zur Thermalquelle wurde im Auftrag der Amtsverwaltung Remagen aufgrund von Heilwasseranalysen erstellt. Es sollte den Fragen der Eignung des Wassers zu Heilzwecken nachgehen und seine Heilanzeigen feststellen, gegebenenfalls als Unterlage für ein Anerkennungsverfahren (Bad-Titelzuerkennung) dienen.
Das Gutachten bezieht sich die amtliche Liste der Deutschen Heilbäder, Seebäder und Kurorte und die Handbücher der Baldnelogie (Vogt, Amelung-Evers) und auch auf Gutachten von Fresenius (1939 und 1958). Auf den 4 Seiten des Gutachtens sind die Indikationsmöglichkeiten mit dem Bodendorfer Heilwasser aufgeführt.