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ZeitJuli 1984x
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Vertrag Fähre "Insel Kühkopf"

Museum Guntersblum Urkunden und Dokumente [41310]
Vertrag Fähre "Insel Kühkopf" (Kulturverein Guntersblum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Kulturverein Guntersblum (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

3-seitiger notarieller Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Guntersblum zum Betrieb der Fähre "Insel Kühkopf" -
der Vertag wurde unterzeichnet am 10. Februar 1984 und gilt erst nach Zustimmung durch den Hessischen Landtag.
Unterzeichnet haben per Unterschrift der Regierungspräsident in Darmstadt Hartmut Wierscher und der Ortsbürgermeister Guntersblums Bechler

Geregelt werden:
- die Rechte und Pflichten, die die Ortsgemeinde Guntersblum vom Land Hessen übernimmt, bezüglich der Pflicht zum Betrieb einer Fähre,
- die zu zahlenden Abfindungssummen von Hessen an die Gemeinde Guntersblum,
- die Übergabe des Fährgefäßes "Insel Kühkopf",
- das Recht der Guntersblumer Fähre zum Anlegen an das hessische Ufer des Rheins,
- das Recht Guntersblums auf die Nutzung des hessischen Dienstzimmers bei Hochwasser

3-seitige Auflistung
- des Fährzubehörs
- der Ersatzteile
- der Werkzeuge auf der Fähre
-

Material/Technik

Papier

Maße

DIN A4 , 6 Seiten

Museum Guntersblum

Objekt aus: Museum Guntersblum

Das Museum Guntersblum wird ehrenamtlich unterhalten von dem Verein zur Erhaltung Guntersblumer Kulturguts e.V. (kurz: Kulturverein Guntersblum) und...

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