3-seitiger notarieller Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Gemeinde Guntersblum zum Betrieb der Fähre "Insel Kühkopf" -
der Vertag wurde unterzeichnet am 10. Februar 1984 und gilt erst nach Zustimmung durch den Hessischen Landtag.
Unterzeichnet haben per Unterschrift der Regierungspräsident in Darmstadt Hartmut Wierscher und der Ortsbürgermeister Guntersblums Bechler
Geregelt werden:
- die Rechte und Pflichten, die die Ortsgemeinde Guntersblum vom Land Hessen übernimmt, bezüglich der Pflicht zum Betrieb einer Fähre,
- die zu zahlenden Abfindungssummen von Hessen an die Gemeinde Guntersblum,
- die Übergabe des Fährgefäßes "Insel Kühkopf",
- das Recht der Guntersblumer Fähre zum Anlegen an das hessische Ufer des Rheins,
- das Recht Guntersblums auf die Nutzung des hessischen Dienstzimmers bei Hochwasser
3-seitige Auflistung
- des Fährzubehörs
- der Ersatzteile
- der Werkzeuge auf der Fähre
-