In dem Schreiben mit Joural-Nr. 1560 wird dem Kirchenvorstand genaue Vorschriften gemacht wie künftig die Finanzverwaltung auszusehen hat. Im Schreiben wird auf einen Vorgang verwiesen, vom 31. 10. 1879 No 5203, in dem schon einmal das Verfahren erklärt wurde.
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Schreiben des königl. Commissarius f. d. bischöfliche Vermögens-Verwaltung i. d. Diöcese Trier