In dem Schreiben wurden auf Antrag der Quelleigentümer die drei Schutzbezirke um den St. Josefs-Sprudel neu festgelegt. Damit wurden auch die Beschränkungen der Nutzungen in diesen Bezirken bestimmt. Einwendungen gegen diesen Beschluss, z. B. der Stadt Sinzig und Gemeinde Westum, wurden in diesem Schreiben abgewiesen.