Original: Deutsch
DER ZU HUNGARN UND BÖHEIMB KÖNIGLICHER MAJESTÄT
Ertz-Hertzogin zu Oestreich vvürcklicher Obrister und Chef des neu-errichteten Cara-
biniers, und Mousquetoniers Hussarn Regiment, vvie auch bey der hohen Alliirten Armée,
des zusammen gesetzten Corps-Volant Commandant.
ICH JOHAN DANIEL Freyherr von Mentzel / füge hiemit jedermänniglich kunde und zu
wissen; Nach deme Ihro Königliche Majestät zu Hungaren und Böheimb mein allergnädigste Frau,
durch GOtt / und seinen Segen / nebst denen Hohen Alliirten Waffen es dahin gebracht / nicht allein die
Feinde aus Ihren Erblanden / mit der unrechtmässiger Weiß eingetrungenen Armée zu treiben / sondern
auch / selbige aus dem Heil. Römischen Reich zu delogieren / das solche nicht anders als mit dem größten
Schröcken sich flüchtig über den Rhein setzen müssen; folglich aber dadurch dem von GOtt ertheilten
Seegen / und erhaltene Victorie über Ihre Feinde sich ferner zu Nutz zu machen.
So haben demnach Allerhöchst Ihro Königliche Majestät mein allergnädigste Frau, so weit resolviret / und für guth befunden / daß
ich mit einem Corpo / in die von der Cron Franckreich dem Römischen Reich auff besondere Arth abgerungene / und durch Intriguen
entrissene Provinzen eintringen solle / zu vorher aber durch dieses Manifest / Elsas, Burgund, Franche-Comté, Lothringen, und Bar,
die Bischthumer Metz, Tuol und Verdun / nebst dem was vorzeiten zur Provinz Luxembourg gehöret / wissent mache / Wir Ihro
von Hungarn, und Böheimb Majestät keiner gestalten gesonnen ist / durch Ihre siegreiche Waffen in obangerührten Provinzen
(woran das Hauß Oestereich noch biß dato Theil nimbt / und solche sich eingenthumlich vorbehält) einige Represalien zu gebrauchen;
die Cron Franckreich aber sich seit einigen Saeculis solcher bedienet / so wollen Wir unseren Unterthanen in Franckreich nur zeigen /
wie schmerzend es uns angegangen / sie nicht allein unter einen so harten Joch gesetzt / sondern auch wie empfindlich es dem Heil.
Römischen Reich gafallen / das beständige Theatrum Belli darinnen auffgerichtet zu sehen / und durch eine selbst Gewalt solchen zu
überziehen / auch einen ungertechten Krieg nach den anderen in gedachten Reiche / und Ihro zu Hungarn, und Böheimb Königlicher
Majestät Erbländeren zu stühren / welche nicht allein viele 100000 tausend Seelen sacrificiret / sondern auch eben so viel an den
Bettel-Stab gebracht. Auff den Hauptzweg aber zu kommen so führe obberührter massen Ihro Königliche Majestät meiner allergnädigsten
Frauen höchste Huldt / Milde und Clemenz an / welche durch Dero öchste Ordre mir ahin ertheilet worden / diesen angeführten Pro-
vinzen kundt zu machen. Daß sich jeder / (besonders aber der Landmann bey seinem Hauß und Hoff halte) Friedlich / Ruhig / ohne
Meyterey / und Zusammenrottung / oder Ergreiffung des Gewöhrs betrage / und da ferne sie die ihnen aufferlegte Contributiones /
Brand-Steüren / nebst Frucht / und anbegehrte Fourage / wie viel / und wohin es die Patent ordiniren / richtig lifferen werden / von
ihrem Haab und Guth aber nichts in fremde Lande flüchten: So versprechen Allerhöchste Königliche Majestät der Geistlichkeit /
Noblesse, Städten / Bürgeren / und Bauren Dero Huldt und Gnad nicht allein; sondern Dero allermildeste Erhörung und Justitz
allen anbringen / und suchen nach. Den die angebohrne beständigste Huldt / und Clemenz gegen Ihre Feinde hat niemahls einen
anderen Endzweck gesucht / als die gewaltsam unterbrochene Ruhe des Teuschen Reichs wider herzustellen; und wird dieses auch ferner
die haubt Absigt seyn / damit mentionirte Lande in voriger Verfassung widerumb einverleibet / und dadurch der Cron Franckreich die alte
Gränzen gesetzt werden / daß selbte sich unter dem Praetext eines Mediateurs und liebfriedenden Monarchens in die Reichs Affaires keiner
Gestalt mehr zu mischen haben / Reichs-Wahlen zu unterstützen; worunter nichts anders begriffen gewesen als an der schon von vielen
Jahren her gearbeiteten Universal-Monarchie / seinen Endzweck zu erlangen; nunmehro aber nichts anders suchen soll / als die Balance /
und Wahlfarth seiner eigenen Lande zu observiren / und selbst eigne Regirung zu souteniren.
Denen jenigen aber / welche sich wider die Glorreiche Waffen Unserer Hohen Alliirten und meiner Allergnädigsten Königin setzen /
und sich selbiger nicht submittiren werden / mit denen wird man nach allem rigeur verfahren.
Falls aber der Burger / und Landtmann / oder sonst andere Bedienungen / die nicht zum Militari gehören (welches nicht zu praesumiren /
daß sie sich zu höchst Landtschädlichen Verderben in den Krieg mischen sollten) das Gewöhr ergreiffen / directe vel indirecte zu agiren /
sich gelüsten lassen / so werde selbige nich allein mit Feür und Schwerdt heimsuchen / sondern auch / die Ubertretter Königlicher Majestät
verlihene allerhöchsten Gnade / wann solche Habhafft werden kan / dahin dirigiren / daß einer dem anderen Nasen und Ohren abschneiden /
und hernach als Rebeller aufgehencket werden sollen / auch wird sich darbey ereignen / besondere Illuminationes im Lande vorzunehmen /
so wie es die Cron Franckreich im Römischen Reich / und meiner Allergnädigsten Königen Erblanden bißhero gethan.
Als wird Krafft diesen / dieß Patent in oberwehnte Provinzen zu jedermanns Warnung vorhero abgeschicket / damit sie sich vor
Landschädlichsten Ruin hütten / und einfolglich keiner exemplarischen Straffe unterwerffen. Gegeben Feldlager bey Trarbach den 20.
Augusti 1743.
(L. S.) JOHANN DANIEL Freyherr von MENTZEL.