Original: Deutsch
Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von dem Verkäufer vor Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außerdem den entsprechenden Bezugsnachweis ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 8 Paare beschränkt. Davon sind 6 Paare gegen Entwertung je 4 Abschnitten erhältlich. Zwei weitere Paar Strümpfe können nur gegen die 1 1/2fache Anzahl von Abschnitten bezogen werden. Die Abschnitte a-d sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekanntgemacht werden.
Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden.
Bewertung für Stoffe
soweit nicht eine Sonderregelung getroffen ist
A. Wollene oder wollhaltige Stoffe aller Art,
143 cm Fertigbreite = 16 Punkte,
je volle 9 cm größere oder geringere Breite
= 1 Punkt mehr oder weniger
B Kunstseidene oder kunstseidenhaltige Stoffe,
bis 51 cm Fertigbreite = 3 Punkte
je angefangene 17 cm größere Breite
= 1 Punkt mehr
C Alle übrigen Stoffe,
80 cm Fertigbreite = 8 Punkte
je volle 10 cm größere oder geringere Breite
=1 Punkt mehr oder weniger
Punktwert der Waren
Spalte I: Punktwert für Waren, die nicht II - IV unterschiedlich bewertet werden
Spalte II: Punktwert für wollene oder wollhaltige Waren
Spalte III: Punktwert für kunstseidene oder kunstseidenhaltige Waren.
Spalte IV: Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinnstoffen
Nähmittel werden nur abgegeben gegen gleichzeitige Abtrennung eines Nähmittelabschnittes und eines weiteren Abschnitts der Reichskleiderkarte für jeden Nähmittelabschnitt.
Kleider - 42 23 30
Kostüme 56 25 36
Röcke, Hosenröcke, Hosen, gewebt - 18 10 16
dass., gewirkt oder gestrickt - 26 10 16
Blusen, gewebt - 20 11 17
Blusen, gewirkt oder gestrickt - 17 11 17
Pullover mit Ärmeln - 19 14 -
Pullover ohne oder mit 1/4 Ärmel - 14 9
Strickwesten mit Ärmeln 23 - - -
Strickwesten ohne oder mit 1/4 Ärmeln 18 - - -
Jacken, gewebt, gefüttert 38 - - -
Jacken, gewebt, ungefüttert - 22 13 29
Jacken, gewirkt oder gestrickt 33 - - -
Gummi-, gummierte und imprägnierte
Regenmäntel und Regenumhänge, un-
gefüttert, ungefütterte Popelinemäntel
ungefütterte Completmäntel 20 - - -
Sommermäntel u. Umhänge, auch gefüt-
terte Regenmäntel, Gabardinemäntel - 50 45 45
Kittel, Kittelschürzen, Berufsmäntel u.
Kleiderschürzen, auch Arbeitskleider - 42 23 30
Trägerschürzen, Warpschürzen - - 10 12
Sonstige trägerlose Schürzen, Dirndl-
und Ansteckschürzen - - 7 10
Schals, Vierecktücher, Kopftücher, Ernte-
hauben - 6 4 4
Handschuhe, auch Fäustlinge, aus Spinn-
stoffen, gewirkt mit Futter oder gestrickt 3 - - -
Taghemden mit Vollachsel, ab 90cm
Gesamtlänge, gewebt - - 13 20
Taghemden mit Trägern, auch alle ge-
wirkten oder gestrickten Taghemden, ab
90cm Gesamtlänge, gewebt - 12 7 12
Hemdchen, unter 90cm Gesamtlänge,
auch Unterjacken, gewirkt oder gestrickt - 10 6 10
Hemdchen, unt. 90cm Gesamtlge. gewebt - - 6 12
Nachthemden - - 16 22
Schlafanzüge - - 24 30
Nachtjacken - - 11 18
Hemdhosen, gewirkt oder gestrickt 7 - - -
Hemdhosen, gewebt - - 8 14
Hemdhosen, plattiert - - 8 10
Schlüpfer und Beinkleider (soweit keine
Sonderregelung) - 12 7 7
Höschen, unter 50 cm Gesamtlänge, ge-
wirkt oder gestrickt - 9 6 6
Höschen, unt. 50 cm Gesamtlänge, gewebt - - 6 10
Unterkleider (soweit keine Sonderrege-
lung) - 21 9 17
Unterröcke jeder Art - 14 7 14
Büstenhalter 3 - - -
Strumpfhaltergürtel 4 - - -
Hüfthalter (Mieder) 10 - - -
Büstenmieder (Korseletts) 14 - - -
Strümpfe 4 - - -
Söckchen 3 - - -
Taschentücher 1 - - -
Strick- und Handarbeitsgarne 100g 4 bis 6
Weitere Waren sowie die Punktebewertung für Reparaturen von Wirk- und
Strickwaren sind aus einem Katalog zu ersehen, der zu dieser Kleiderkarte
herausgegeben wurde und bei allen Einzelhändlern eingesehen werden kann.