Original: Deutsch
Bemerkungen
der Bischöflichen Behörde zur Rechnung der
Pfarr-Kirche zu Bodendorf
1070 1847.
1. Zu Pos. 5 Die Ablage wird wohl noch zeitig vorher=
gegangener Kündigung erfolgt sein.
2.
Da die Kapitalien Pos. 6. 7. u. 28 in nächsten Rechnung
werden abgelegt erschienen: so ist man noch nach Möglich=
keit für die Einziehung des Kapitals Pos. 29 Sorge zu
tragen.
Inskription zur Sicherheit der Kapitalien
Pos. 8 u. 24 müssen in einigen Monaten erneuert
werden; jene zur Sicherheit des Kapitals Pos: 20 wird
wohl vor Ablauf der zehnjährigen Frist erinnert
worden sein.
4.
Zu Pos: 56 u 57 Nach Ausweiß der Beläge waren dies
Betrage miteinander verwechselt worden.
5.
Das Guthaben der Pfarr-Kirche an den Kenndanten
bleibt fest gesetzt auf Einhundertfünfundsechszig
einen Mark und vier Pf.
Trier den 26ten Juli 1848.
Das Bischöfliche Generalvikariat
L. In
Mb. Mattin.
Canarev. et super
sehts. 12 S.