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Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeiger" 5.5.1916

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir 1870/1871 Deutsch Französischer Krieg Schriftgut - Zeitschriften, Hefte [2023/0798]
https://rlp.museum-digital.de/data/rlp/resources/documents/202304/09075746110.pdf (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Im Artikel rechtfertigt die deutsche Regierung die Torpedierung des britischen Fährschiffes "Sussex" im Ärmelkanal, bei der amerikanische Staatsbürger getötet wurden.
Für die Zukunft wird versprochen, zivile Schiffe nicht ohne Warnung und Rettung von Menschenleben zu versenken ("Sussex pledge").

Material/Technik

Papier / geschöpft, bedruckt

Maße

Höhe: 29,3 cm, Breite: 22,6 cm

Abschrift

Original: Deutsch

Extra-Blatt des "Dürkheimer Anzeiger". Preis 5 Pfg. Freitag, 5. Mai 1916 Die deutsche Antwort auf die amerikanische Note. Berlin, 5. Mai. (W. T. B. Nichtamtlich.) In der gestern dem amerikanischen Botschafter überge- benen Antwort auf die amerikanische Note vom 20. vor. Monats heißt es: Die deutsche Regierung verschließt sich nicht der Möglichkeit, daß das von einem deutschen Unterseeboote torpedierte Schiff in der Tat mit der „Sussex" identisch ist, muß aber die daran geknüpf- ten Behauptungen, daß dieser Fall nur ein Beispiel für die vorbedachte Methode unterschiedlicher Behandlung von Schiffen ist, mit Entschiedenheit zurückweisen. In der Tat sind die deutschen Seestreitkräfte angewiesen, den Unter- seebootskrieg nach den allgemeinen völkerrecht- lichen Grundsätzen zu führen, mit der einzigen Aus­- nahme des Handelskrieges gegen die im engl- lischen Kriegsgebiet getroffenen feindlichen Fracht- schiffe. Einen Zweifel daran, daß die entsprechenden Befehle loyal gegeben worden sind und loyal ausgeführt werden, kann die deutsche Regierung niemanden gestatten. Leider hat die Regierung der Vereinigten Staaten nicht geglaubt, auf die mehrfachen Vorschläge der deut­- schen Regierung die unvermeidlichen Gefahren des See­- krieges für amerikanische Reisende und Güter auf ein Min-­ destmaß zurückzuführen, eingehen zu sollen. Entsprechend den wiederholt von ihr abgegebenen Erklärungen kann die deutsche Regierung auf den Gebrauch der Unter- seeboots-Waffe, auch im Handelskrieg, nicht ver-­ zichten. Nicht die deutsche, sondern die britische Re- gierung ist es gewesen, die diesen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller Völkerrechts-Normen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat. Die deutsche Regierung kann nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären Gefühle, der ameri- kanischen Regierung sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen Frauen und Kinder er- strecken, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den Hunger getrieben werden und dadurch ­die siegreichen Armeen der Zentralmächte zur schimpflichen Kapitulation zwingen sollen. Wenn die deutsche Regierung sich trotzdem zu einem äußersten Zugeständnis entschließt, so ist für sie entscheidend die mehr als 100jährige Freundschaft zwi­- schen den beiden großen Nationen, sodann aber der Ge- danke an das schwere Verhängnis, mit der eine Verlängerung dieses blutigen Krieges die gesamte zivilisierte Mensch­- heit bedroht. Von diesem Gedanken geleitet, teilt die deutsche Re- gierung der Regierung der Vereinigten Staaten mit, daß Weisung an die deutschen Seestreitkräfte er- gangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegs-Gebie- tes und Kauffahrteischiffen nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn daß sie fliehen oder Widerstand leisten. Sie geht von der Erwartung aus, daß die Regierung der Vereinigten Staaten nunmehr bei der großbritan- nischen Regierung die alsbaldige Beobachtung der völkerrechtlichen Normen mit allem Nachdruck verlange und durchsetzen werde, die vor dem Kriege allgemein anerkannt waren und die insbesondere in den Noten der amerikanischen Regierung vom 28. Dezember 1914 und 5. November 1915 dargelegt sind. Sollten die Schritte der Regierung der Vereinigten Staaten nicht zu dem gewollten Erfolge führen, den Ge- setzen der Menschlichkeit bei allen kriegführenden Nationen Geltung zu verschaffen, so würde die deutsche Regierung sich einer neuen Sachlage gegenüber sehen, für die sie sich die volle Freiheit der Entschließungen vorbehalten muß. Druck und Verlag von J. Rheinberger, Bad Dürkheim. Verantwortl. Redakteur Otto J. Meyer, Bad Dürkheim.
Veröffentlicht Veröffentlicht
1916
Bad Dürkheim
Gedruckt Gedruckt
1916
Rheinberger (Lithographische Anstalt) Bad Dürkheim
Bad Dürkheim
1915 1918
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Objekt aus: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

Der über 2000-jährigen Tradition des Weinbaus in Bad Dürkheim entsprechend, ist das Stadtmuseum in einem ehemaligen Weingut untergebracht. Auf über...

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