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Proklamation zum Einmarsch ins Elsass, 1743

Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir Schriftgut - Flugblatt [2022/0463]
Proklamation zum Einmarsch ins Elsass, 1743 (Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir / Gerhard Nilz (CC BY-NC-SA)
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Description

Vor dem Einmarsch der österreichischen Truppen ins Elsass, die im Rahmen des Österreichischen Erbfolgekrieges stattfand, gibt der Führer der Truppen, Oberst Johann Daniel von Menzel eine Proklamation heraus.
Die Bewohner der westrheinischen Provinzen werden aufgerufen, keinen Widerstand zu leisten, die geforderten Abgaben zu erbringen und nicht zu fliehen. Bei bewaffnetem Widerstand wird Verstümmelung und Hängen als Rebell angedroht.

Material/Technique

Papier / geschöpft, bedruckt

Measurements

Höhe: 43,5 cm, Breite: 34,3 cm

Transcript

Original: Deutsch

DER ZU HUNGARN UND BÖHEIMB KÖNIGLICHER MAJESTÄT Ertz-Hertzogin zu Oestreich vvürcklicher Obrister und Chef des neu-errichteten Cara- biniers, und Mousquetoniers Hussarn Regiment, vvie auch bey der hohen Alliirten Armée, des zusammen gesetzten Corps-Volant Commandant. ICH JOHAN DANIEL Freyherr von Mentzel / füge hiemit jedermänniglich kunde und zu wissen; Nach deme Ihro Königliche Majestät zu Hungaren und Böheimb mein allergnädigste Frau, durch GOtt / und seinen Segen / nebst denen Hohen Alliirten Waffen es dahin gebracht / nicht allein die Feinde aus Ihren Erblanden / mit der unrechtmässiger Weiß eingetrungenen Armée zu treiben / sondern auch / selbige aus dem Heil. Römischen Reich zu delogieren / das solche nicht anders als mit dem größten Schröcken sich flüchtig über den Rhein setzen müssen; folglich aber dadurch dem von GOtt ertheilten Seegen / und erhaltene Victorie über Ihre Feinde sich ferner zu Nutz zu machen. So haben demnach Allerhöchst Ihro Königliche Majestät mein allergnädigste Frau, so weit resolviret / und für guth befunden / daß ich mit einem Corpo / in die von der Cron Franckreich dem Römischen Reich auff besondere Arth abgerungene / und durch Intriguen entrissene Provinzen eintringen solle / zu vorher aber durch dieses Manifest / Elsas, Burgund, Franche-Comté, Lothringen, und Bar, die Bischthumer Metz, Tuol und Verdun / nebst dem was vorzeiten zur Provinz Luxembourg gehöret / wissent mache / Wir Ihro von Hungarn, und Böheimb Majestät keiner gestalten gesonnen ist / durch Ihre siegreiche Waffen in obangerührten Provinzen (woran das Hauß Oestereich noch biß dato Theil nimbt / und solche sich eingenthumlich vorbehält) einige Represalien zu gebrauchen; die Cron Franckreich aber sich seit einigen Saeculis solcher bedienet / so wollen Wir unseren Unterthanen in Franckreich nur zeigen / wie schmerzend es uns angegangen / sie nicht allein unter einen so harten Joch gesetzt / sondern auch wie empfindlich es dem Heil. Römischen Reich gafallen / das beständige Theatrum Belli darinnen auffgerichtet zu sehen / und durch eine selbst Gewalt solchen zu überziehen / auch einen ungertechten Krieg nach den anderen in gedachten Reiche / und Ihro zu Hungarn, und Böheimb Königlicher Majestät Erbländeren zu stühren / welche nicht allein viele 100000 tausend Seelen sacrificiret / sondern auch eben so viel an den Bettel-Stab gebracht. Auff den Hauptzweg aber zu kommen so führe obberührter massen Ihro Königliche Majestät meiner allergnädigsten Frauen höchste Huldt / Milde und Clemenz an / welche durch Dero öchste Ordre mir ahin ertheilet worden / diesen angeführten Pro- vinzen kundt zu machen. Daß sich jeder / (besonders aber der Landmann bey seinem Hauß und Hoff halte) Friedlich / Ruhig / ohne Meyterey / und Zusammenrottung / oder Ergreiffung des Gewöhrs betrage / und da ferne sie die ihnen aufferlegte Contributiones / Brand-Steüren / nebst Frucht / und anbegehrte Fourage / wie viel / und wohin es die Patent ordiniren / richtig lifferen werden / von ihrem Haab und Guth aber nichts in fremde Lande flüchten: So versprechen Allerhöchste Königliche Majestät der Geistlichkeit / Noblesse, Städten / Bürgeren / und Bauren Dero Huldt und Gnad nicht allein; sondern Dero allermildeste Erhörung und Justitz allen anbringen / und suchen nach. Den die angebohrne beständigste Huldt / und Clemenz gegen Ihre Feinde hat niemahls einen anderen Endzweck gesucht / als die gewaltsam unterbrochene Ruhe des Teuschen Reichs wider herzustellen; und wird dieses auch ferner die haubt Absigt seyn / damit mentionirte Lande in voriger Verfassung widerumb einverleibet / und dadurch der Cron Franckreich die alte Gränzen gesetzt werden / daß selbte sich unter dem Praetext eines Mediateurs und liebfriedenden Monarchens in die Reichs Affaires keiner Gestalt mehr zu mischen haben / Reichs-Wahlen zu unterstützen; worunter nichts anders begriffen gewesen als an der schon von vielen Jahren her gearbeiteten Universal-Monarchie / seinen Endzweck zu erlangen; nunmehro aber nichts anders suchen soll / als die Balance / und Wahlfarth seiner eigenen Lande zu observiren / und selbst eigne Regirung zu souteniren. Denen jenigen aber / welche sich wider die Glorreiche Waffen Unserer Hohen Alliirten und meiner Allergnädigsten Königin setzen / und sich selbiger nicht submittiren werden / mit denen wird man nach allem rigeur verfahren. Falls aber der Burger / und Landtmann / oder sonst andere Bedienungen / die nicht zum Militari gehören (welches nicht zu praesumiren / daß sie sich zu höchst Landtschädlichen Verderben in den Krieg mischen sollten) das Gewöhr ergreiffen / directe vel indirecte zu agiren / sich gelüsten lassen / so werde selbige nich allein mit Feür und Schwerdt heimsuchen / sondern auch / die Ubertretter Königlicher Majestät verlihene allerhöchsten Gnade / wann solche Habhafft werden kan / dahin dirigiren / daß einer dem anderen Nasen und Ohren abschneiden / und hernach als Rebeller aufgehencket werden sollen / auch wird sich darbey ereignen / besondere Illuminationes im Lande vorzunehmen / so wie es die Cron Franckreich im Römischen Reich / und meiner Allergnädigsten Königen Erblanden bißhero gethan. Als wird Krafft diesen / dieß Patent in oberwehnte Provinzen zu jedermanns Warnung vorhero abgeschicket / damit sie sich vor Landschädlichsten Ruin hütten / und einfolglich keiner exemplarischen Straffe unterwerffen. Gegeben Feldlager bey Trarbach den 20. Augusti 1743. (L. S.) JOHANN DANIEL Freyherr von MENTZEL.
Stadtmuseum Bad Dürkheim im Kulturzentrum Haus Catoir

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