Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kenn vom 30. August 1977. Darin werden verschiedenste rechtliche Aspekte und Gesetze die den Friedhof betreffen festgehalten. So zum Beispiel wer wie lange wo auf dem Friedhof bestattet werden darf. Auch eine Preisliste ist darin enthalten, in der unter Andrem die Kosten für Pflege und Aushebung der Gräber vermerkt sind. Die Satzung stammt aus dem Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Schweich vom 2.September 1977. An die erste Seite ist zudem eine Bekanntmachungen mit Korrekturen von Fehlern innerhalb der Satzung angeheftet.