Nach dem Erhalt der Gesellenprüfung wollte Oskar Brinkmann den Meisterbrief im Bäckerhandwerk zu erlangen. Ein vorläufiger Meisterbrief wurde ihm am 15. April 1919 von der Handwerkskammer in Coblenz ausgestellt. Seinen Meisterbrief hat er mit Prädikat GUT bestanden. Der endgültige Meisterbrief befindet sich nicht in unserem Besitz.