"Ausgaben" sind im kaufmännischen Rechnungswesen, in der Kameralistik und im Steuerrecht Strömungsgrößen in Form des Abflusses von Zahlungsmitteln (Bargeld, Buchgeld), der Verminderung der Forderungen und/oder der ...
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Erhöhung der Verbindlichkeiten. Komplementärbegriff ist die Einnahme. - (Wikipedia 28.02.2018)
"Abgrenzung der Grundbegriffe des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens hinsichtlich des Gesamtvermögens, des betriebsnotwendigen Vermögens, des Geldvermögens und der Kasse.
Ausgaben sind im kaufmännischen Rechnungswesen Verminderungen des Geldvermögens und damit eine Stromgröße. Komplementärbegriff ist die Einnahme." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)