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Anweisung der Schulbehörde in Koblenz vom 15. Februar 1886

Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf Schule [2011_D_1-12]
Anweisung der Schulbehörde in Koblenz vom 15. Februar 1886 (Heimatarchiv Bad Bodendorf CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Heimatarchiv Bad Bodendorf / Josef Erhardt (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Anweisung wie mit Entlassungen und zeitweiligen Beurlaubungen von Schülern zu verfahren ist

Material/Technik

Papier - handbeschrieben

Maße

330 x 210 mm

Abschrift

Original: Deutsch

Regierung zu Coblenz A.IV.aJ.ato 163. Coblenz, den 15. Februar 1886. Verfügung allgemeiner Vorschriften über die Entlas= sung und bezw. die zeitweilige Beurlaubung der Schulkinder sind, wie wir aus den in den letzten Jahren hierher einge= reichten betr. Verhandlungen entnommen haben, vielfach unrichtig angewendet, oder auch mißverständlich gedeu= tet worden. Wir haben uns deshalb veranlaßt gesehen, im Anschlusse an unsere Cirkular-Verfügungen vom 3. März 1873 A. IIa 826 bezw. vom 20 Januar 1877 A. Ia 9682, und wie hiermit geschieht, unter Aufhe= bung unserer Cirkular-Verfügungen vom 20. Mai 1873 A. IZ 3248, vom 30 Dezember 1874 K. IIa 8263 und vom 14 Juli 1879 A. II 3795 die geltenden Be= stimmungen mit den (auch nach der gelegentlichen Äeußerung einzelner Kreisschulinspectoren) als ange= messen erscheinenden Abänderungen in der Anlage übersichtlich zusammenzustellen Wohlgeboren beauftragen wir, dieselben Euer Hochehrwürden alsbald zur Kenntniß der Schulvorstände, und durch deren Vermittelung zur Kenntniß des Lehrpersonals Ihrer In= spection zu bringen, zu welchem Zwecke die nöthigen Nebenexemplare der gegenwärtigen Verfügung an= geschlossen sind. Zugleich sprechen wir die Erwartung aus, daß diese, die in Betracht kommenden häuslichen und wirthschaft= lichen Verhältnisse der Betheiligten in ausgiebigem Ma= se berücksichtigenden Bestimmungen künftig allseitig genau zur Ausführung gebracht werden. Ins besondere machen wir es den Herren Kreisschulinspectoren zur Pflicht, die ihnen zustehenden Befugnisse nur maßvoll anzuwenden und mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß über diese hinausgehende Anträge auf Entlassung von Schulkindern nur in dringenden Aus¬ nahmefällen bei uns zur Vorlage kommen, und daß vorzeitige Entlassungen überhaupt thunlichst nir in dem festgesetzten Entlassungstermine eintreten Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Troch. An sämmtliche Königliche Herren Kreisschulinspectoren des Bezirks. Troch. An sämmtliche Königliche Herren Kreisschulinspectoren des Bezirks.

Teil von

Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf

Objekt aus: Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf

1990 richtete der Heimat- und Bürgerverein Bad Bodendorf das Heimatmuseum und -Archiv in einem ehemaligen Tante-Emma-Laden in der Hauptstraße 56 ein....

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