Abstellplatte aus Asbest für ein Elektrobügeleisen. Abgebildet ist ein Bügeleisen wie es von den 1950er bis in die 1970er Jahre produziert wurde. Darüber ein Logo mit dem Schriftzug "NB" oder "N3" über einem Trichter und alles zusammen in einem Kreis. Leider keine Angaben zum Hersteller etc.
Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Obwohl die erheblichen Gesundheitsgefahren seit 1900 bekannt waren, wurde Asbest erst 1969 in der DDR, 1979 in der Bundesrepublik Deutschland, 1990 in der Schweiz und 2018 in Kanada verboten. (Quelle Wikipedia)