Konvolut von Akten/Schriftstücken/Artikeln zum Betrieb der Kühkopf Fähre zwischen den Jahren 1936 und 1975.
Der Kühkopf war bereits zugehörig zum Land Hessen, aber viele Grundstücke auf dem Kühkopf waren noch in Besitz von Gimbsheimer und Guntersblumer Bürgern. Die Fähre war notwendig und auch ausreichend genutzt, damit die Einwohner von Gimbsheim und Guntersblum Landwirtschaft auf der Insel betreiben konnten. Zunächst wurde der Fährbetrieb durchgeführt im Namen der Freiherrlich Heyl zu Herrnsheim' schen Stiftung in Worms betrieben. Ab 1.7.1961 ging die Verantwortung für den Fährbetrieb über an die Hessische Staats-Domänenverwaltung in Darmstadt. Aus dieser Zeit bis zur Übernahme des Fährbetriebs durch die Ortsgemeinde Guntersblum, sind in diesem Konvolut allerlei Schriftstücke zum Thema Guntersblumer Fährbetrieb zu finden. Dominantes Thema unter diesen Schriftstücken ist die Stillegung des Fährbetriebs am Wochenende, was zu politischem Streit zwischen Hessen und Guntersblum führte. Dieser zog immer größere Kreise, bis schließlich auf Landesministerebene ein Kompromiss gefunden wurde: Der Fährbetrieb wurde wieder am Wochenende aufgenommen, dafür aber ruhte der Betrieb einige Tage in der Woche. Dies sollte die Wirtschaftlichkeit des Fährbetriebes sichern.