Wandanschlag in deutscher Sprache.
Herausgegeben im von Deutschland besetzten Frankreich; Lille.
"An die Bevölkerung!
1. - Es ist verboten, nach 10 Uhr abends auszugehen. Für Ausnahmefälle wird ein besonderer Erlaubnisschein durch den Bürgermeister ausgestellt, der seitens der Kommandantur abzustempeln ist. (Zum Beispiel an Mitglieder des roten Kreuzes).
2. - Alle Läden und Gastwirtschaften sind um 10 Uhr abends zu schliessen.
3. - Es ist verboten, Schnaps an Soldaten oder Einwohner zu verkaufen. Alle Flaschen mit Schnaps sind aus den Schaufenstern und Schränken zu entfernen.
4. - Jede Zerstörung oder Störung von Einrichtungen der Armee, insbesondere aller Telegraphen- und Eisenbahnlinien wird schwer bestraft. Ausserdem wird die Gemeinde, innerhalb deren Bereich solche Störungen vorkommen, mit einer hohen Kontribution belegt werden.
5. - Jeder, der einen Fremden beherbergt, hat mit den nötigen Angaben sofort dem Bürgermeister Anzeige zu erstatten.
Kein Fremder darf in der Stadt geduldet oder zugelassen werden, der nicht einen Genehmigungsschein vom Bürgermeister erhält, den die Kommandantur genehmigt hat.
Verdächtige Fremde jeder Art sind sofort der Kommandantur vorzuführen.
6. - Alles, was Angehörige der deutschen Armee für sich kaufen, wird in barem Gelde bezalt [sic] werden.
Nur bei behördlichen Requisitionen für die Armee erfolgt die Bezahlung durch einen Schein.
7. - Auf den regelmässigen, Märkten werden Requisitionen nicht erfolgen Es wird hier also nichts beschlagnahmt, vielmher [sic] alles ohne Ausnahme in barem Geld bezahlt."