Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Gebiet im Westen (wahrscheinlich Frankreich, da zweisprachig), ohne Datum.
"Bekanntmachung
betreffend das Entschaedigungsverfahren wegen der Massengüter, welche im hiesigen Bezirk von der Deutschen Heeresverwaltung beschlagnahmt und nach Deutschland abgeführt worden sind.
1. - Der Deutsche Reichskanzler hat zur Durchfuehrung der Entschaedigung fuer Gueter, die im feindlichen Auslande im Namen des Reiches beschlagnahmt wurden, eine Kommission ernannt und das Entschaedigungsverfahren vor dieser geregelt.
2. - Der Praesident der Kommission hat einen Kommissar nebst Beamten nach Roubaix entsandt, um die Entschaedigungen im besetzten Teil Nordfrankreichs an Ort und Stelle mit den Interessenten vorzubereiten.
3. - Es handelt sich hierbei nur um nach Deutschland abgefuehrte Massengueter.
4. - Alle diejenigen, welche glauben, irgend ein Recht an derartigen Guetern zur Zeit der Beschlagnahme gehabt zu haben (Eigentuemer, Inhaber eines gesetzlichen oder vertraglichen Pfand- oder Zurueckbehaltungsrechts usw.) wollen ihre Ansprueche bei dem Kommissar der Reichentschaedigungskommission in Roubaix, Boulevard de Paris Nr. 133, schriftlich anmelden, die vom Kommissar verlangten Auskuenfte erteilen und die geforderten Belege vorlegen. Sprechstunde fuer Bewohner von Lille, Roubaix und Tourcoing im bezeichneten Geschaeftsraum wochentaeglich von 10 bis 12 Uhr (Deutsche Zeit); mit den Bewohnern anderer Orte vorlaeufig nur schriftlicher Verkehr.
5. - Die Befoerderung hierauf bezueglicher Postsachen uebernehmen die Etappen-Kommandanturen, bei deren Fehlen die Ortskommandanten.
Der Armee-Oberbefehlshaber.
A.H.Qu., 18. November 1915."