Es handelt sich um einen Grenzstein, Flurstein (oder Besitztumsstein). Auf der flachen Seite ist ein Kreis eingemeißelt un in diesem Kreis sind fünf kleine Kreise herausgemeißelt.
Der Eigentümer des Grundstücks ist Unbekannt. Möglicherweise gehört das Zeichen zum Kotzgut zu Bodendorf (Datierung 1792), über das ebenfalls nicht bekannt ist. Der Steinstein steht nicht mehr an seinem ursprünglichen Ort steht und dessen ursprünglicher Standort ist nicht bekannt.