museum-digitalrheinland-pfalz
STRG + Y
de
Objekte gefunden: 2
OrtPfalz-Neuburgx
Suche verfeinernGezielte Suche Sortiert nach: ID

Neuburger Kirchenordnung

Historisches Museum der Pfalz - Speyer Luther, die Protestanten und die Pfalz (Sammlungsausstellung) [K_0425]
Neuburger Kirchenordnung (Historisches Museum der Pfalz, Speyer CC BY)
Herkunft/Rechte: Historisches Museum der Pfalz, Speyer / Ehrenamtsgruppe HMP Speyer (CC BY)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->
Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Neuburger Kirchenordnung. Nürnberg, 1554. Mit teils ganzseitigen Illustrationen. Buchbreite aufgeschlagen: 32 cm.

Während sich das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken bereits 1533 offiziell der Reformation anschließt, kommt es in der Kurpfalz zu einer späten lutherischen Reformation. Sie wird 1546 unter Kurfürst Friedrich II. begonnen und erst unter Kurfürst Ottheinrich (reg. 1556-1559) mit dem Erlass der Kirchenordnung 1556 abgeschlossen. Diese Kirchenordnung geht auf die Neuburger Kirchenordnung von 1554 zurück. Sie regelt den Aufbau und das Leben der Landeskirche.

Material/Technik

Papier, Pappe, Textil, Druck mit beweglichen Lettern

Maße

H: 21 cm; B: 17 cm; T: 3,5 cm

Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Objekt aus: Historisches Museum der Pfalz - Speyer

Das Historische Museum der Pfalz in Speyer zählt mit seinen Sammlungen und seinen Dauer- und Sonderausstellungen seit vielen Jahren zu den...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.