Wandanschlag in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.
Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Belgien, Kortrijk, 15. April 1915.
"Bekanntmachung
Entsprechend der fortschreitenden Besserung der allgmeinen Lage will ich die gegen Missbrauch von Tauben getroffenen Massregeln soweit erleichtern, dass die weitere Zucht von Tauben moeglich bleibt.
Die in Abschnitt C der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1914 zusammengestellten Vorschriften über das Halten von Tauben werden daher vom 20. April 1915 ab durch die nachfolgenden Vorschriften ersetzt:
[...]
Der Kreischef,
Freiherr Thumb v. Neuburg, Generalmajor."