Verwaltungseinheit in der Zeit der bayerischen Herrschaft über die Pfalz: "... Durch das „Gesetz, die Landräthe betreffend“ vom 28. Mai 1852 bildete jeder Regierungsbezirk eine Kreisgemeinde, ...
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der die unmittelbaren Städte und Distriktsgemeinden angehörten. Das Selbstverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1919 machte die Kreise zu Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsrecht. Die Kreistage als Nachfolger der Landräthe wurden nun in allgemeiner, gleicher und unmittelbarer Wahl auf fünf Jahre gewählt. ..." - Wikipedia über Bezirksverband Pfalz, 06.10.2019